In Gmünd wurde im Rahmen einer besonderen Initiative ein auffälliges Zeichen für Solidarität gesetzt. Die Belegschaft eines Unternehmens hat bei ihren Geburtstagsfeiern insgesamt 3.000 Euro für wohltätige Zwecke gespendet. Dies geschah, indem die Mitarbeiter auf ihre üblichen Geschenke verzichteten. Die Glasfaser-Spezialisten zeigen damit, dass Gemeinschaftssinn und sozialer Verantwortung bei ihnen großgeschrieben werden. „Für unsere Belegschaft ist das nur ein kleiner Verzicht. Aber für die Gesellschaft in der Region stellt es einen großen Gewinn dar“, erklärte ein Sprecher des Unternehmens, wie noen.at berichtete.
In diesem Kontext ist es interessant zu beleuchten, welche steuerlichen Regelungen für Geschenke an Mitarbeiter bestehen. Arbeitgeber können ihren Angestellten Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro schenken, ohne dass diese versteuert werden müssen. Diese Regelung gilt für persönliche Anlässe wie Geburtstage, Hochzeiten oder Beförderungen. Kommen mehrere Anlässe zeitnah, können pro Monat auch mehrfach Geschenke vergeben werden. Wichtig zu beachten ist, dass Weihnachtsgeschenke nicht unter diese Freigrenze fallen; sie zählen als zusätzliches Einkommen, wie personalwirtschaft.de ausführlich erläutert.
Die steuerfreien Geschenke müssen spezielle Kriterien erfüllen. So darf der Wert 60 Euro nicht überschreiten und sie müssen an einen persönlichen Anlass gebunden sein. Geschenke im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, beispielsweise während einer Weihnachtsfeier, sind ebenfalls steuerfrei, solange der Gesamtwert pro Mitarbeiter begrenzt bleibt. Diese Regelungen zeigen auf, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch steuerlich begünstigte Geschenke und gemeinsame Spendenaktionen einen Beitrag zur Gesellschaft leisten können.
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