Vertraglich vereinbarte Entgelte müssen auch dann bezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis beendet wurde und der Arbeitnehmer für die Kündigungsfrist vom Dienst freigestellt ist. Dies wurde kürzlich in einem Fall aus Hollabrunn deutlich, bei dem einem 43-jährigen Außendienstmitarbeiter Provisionen vorenthalten wurden. Der Arbeitnehmer wandte sich an die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich, die erfolgreich intervenierte und dafür sorgte, dass der Arbeitnehmer fast 6.000 Euro nachbezahlt bekam. Dies betonte der Präsident der AK Niederösterreich und Vorsitzende des ÖGB Niederösterreich Markus Wieser.
Der Außendienstmitarbeiter hatte entschieden, sein Arbeitsverhältnis nach etwa drei Jahren zu beenden. In der Kündigungsfrist wurde er vom Dienst freigestellt, aber sein Entgelt musste weiterhin bezahlt werden. Der Arbeitgeber erfüllte diese Verpflichtung ordnungsgemäß. Allerdings unterließ er es, dem Arbeitnehmer die Provision weiterhin auszuzahlen, obwohl dies im Dienstvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Die AK-Experten überprüften den Dienstvertrag und stellten fest, dass der Arbeitnehmer auch während der Freistellung Anspruch auf die Bezahlung einer durchschnittlichen Provision hatte. Bei der Kontrollrechnung der offenen Ansprüche ergab sich jedoch ein weiteres Problem: Der Arbeitnehmer hatte in den letzten Monaten bereits zu wenig Provision erhalten. Insgesamt fehlten fast 6.000 Euro. Die AK-Experten nahmen Kontakt zum Arbeitgeber auf und konnten außergerichtlich zu einer Einigung gelangen. Der ehemalige Arbeitgeber zahlte dem Arbeitnehmer schließlich die fehlende Summe nach.
Dieser Fall verdeutlicht, dass es wichtig ist, vertragliche Vereinbarungen einzuhalten, auch nach Beendigung eines Dienstverhältnisses. Die AK Niederösterreich setzt sich dafür ein, dass Arbeitnehmer*innen ihre Rechte wahren und unterstützt sie bei Arbeitsrechtsfragen.
Um den lokalen Kontext und mögliche Auswirkungen dieses Falls zu verstehen, könnte eine Tabelle mit Informationen zu ähnlichen Regional- oder Branchenfällen hilfreich sein. Diese Tabelle könnte Angaben zum Umfang der nachgezahlten Provisionen, zur Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer und zum durchschnittlichen Zeitraum, in dem solche Fälle auftreten, enthalten. Historische Fakten könnten in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung der Arbeitsrechte und des Arbeitnehmer*innenschutzes in Österreich hinweisen.
Zusammenfassend zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, dass Unternehmen vertragliche Verpflichtungen einhalten, auch wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Intervention der AK Niederösterreich zugunsten des Arbeitnehmers führte dazu, dass ihm fast 6.000 Euro an fehlender Provision nachbezahlt wurden. Dies bekräftigt die Bedeutung der Arbeitnehmerrechte und verdeutlicht die Rolle der AK bei der Unterstützung von Arbeitnehmer*innen in solchen Fällen.
Bitte beachten Sie, dass dies ein erfundener Text ist und keine tatsächlichen Informationen enthält.
Quelle: Arbeiterkammer Niederösterreich / ots