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Entlastung für Pferdeeinstellbetriebe: Vorsteuerpauschale steigt ab April 2024

In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass die Pferdewirtschaft in Österreich eine wichtige Rolle für die Wirtschaft, den Tourismus und die Freizeitgestaltung spielt. Die Pferdehaltung, Pferdezucht und Reiterei sind von großer Bedeutung für die heimische Landwirtschaft und unterstützen bäuerliche Familienbetriebe. Um die Pferdeeinstellbetriebe zu entlasten, haben die Landwirtschaftskammer Niederösterreich, der Verband der NÖ Pferdezüchter und „Die Ländlichen Reiter und Fahrer in Niederösterreich“ eine Aktualisierung der Vorsteuerpauschale gefordert.

Die Verhandlungen zwischen der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, der Landwirtschaftskammer Österreich und dem Bundesministerium für Finanzen wurden auf Initiative der Landwirtschaftskammer Niederösterreich Anfang 2024 aufgenommen und haben nun erfolgreich zu einer Einigung geführt. Ab dem 2. Quartal 2024 wird die Vorsteuerpauschale für eingestellte Pferde von 27 Euro auf 31 Euro pro Monat erhöht.

Normalerweise unterliegen Umsätze aus der Einstellpferdehaltung einem Umsatzsteuersatz von 20 Prozent. Dank der Pferdepauschalierungsverordnung besteht jedoch die Möglichkeit für landwirtschaftliche und gewerbliche Pferdeeinstellbetriebe, einen pauschalen Vorsteuerabzug für selbst hergestellte Futtermittel, Einstreu und ähnliches vorzunehmen. Vor der Erhöhung betrug dieser pauschale Vorsteuerabzug 27 Euro pro Einstellpferd und Monat.

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Laut aktuellen Berechnungen der Landwirtschaftskammer Niederösterreich war eine Anpassung der Vorsteuerpauschale dringend erforderlich, um den Betrieben, die von der Teuerungswelle betroffen sind, entgegenzukommen. Die einzigartige Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Zucht und den ländlichen Reitern und Fahrern in Niederösterreich, unterstützt von der Landwirtschaftskammer Österreich, ermöglichte die erfolgreiche Anpassung der Vorsteuerpauschale vor der Sommerpause.

Die Änderung der Pferdepauschalierungsverordnung wurde am 26. Juni 2024 im BGBl II Nr. 165/2024 veröffentlicht und gilt rückwirkend ab dem 1. April 2024. Neben der Erhöhung des pauschalen Vorsteuerabzugs auf 31 Euro pro Einstellpferd und Monat wurde auch die Umsatzgrenze nach § 1a PferdePauschV von 400.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Pferdeeinstellbetriebe in Österreich zu entlasten und ihnen geeignete Rahmenbedingungen zu bieten, um ihre wichtige Rolle in der heimischen Wirtschaft und Gesellschaft weiterhin wahrnehmen zu können. Mit der erhöhten Vorsteuerpauschale und der Anhebung der Umsatzgrenze erhalten die Betriebe eine jährliche Entlastung in Höhe von über 3 Millionen Euro.

Quelle/Referenz
ots.at

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