Niederösterreich

Drei-Richterinnen-Senat entscheidet über Verlegung Fritzls

Neue Wendungen und Entscheidungen in Fritzls Fall: Alles zur neuerlichen Anhörung am Dienstag

Am kommenden Dienstag wird eine erneute Anhörung von Josef Fritzl in der Justizanstalt Stein stattfinden. Ein Drei-Richterinnen-Senat wird den erwarteten Beschluss fassen. Geladen sind die Sachverständige Adelheid Kastner, der 89-Jährige Fritzl mit seiner Verteidigerin Astrid Wagner sowie die Staatsanwaltschaft Krems. Zusätzlich werden informierte Personen aus der Justizanstalt anwesend sein, um über dortige Gegebenheiten Auskunft zu geben.

Die Anhörung ist für 13.00 Uhr angesetzt und soll bis 14.00 Uhr dauern. Verteidigerin Wagner plant Medienstatements vor und nach dem Termin vor der Justizanstalt Stein abzugeben. Sie rechnet mit einer bedingten Verlegung von Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug. Nach der Entscheidung des Dreiersenats besteht für die Rechtsvertretung und die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien zu erheben. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss Fritzl jedoch weiterhin im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt Stein bleiben.

In einer vorherigen Anhörung am 25. Jänner in Krems wurde eine bedingte Entlassung von Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug angeordnet, jedoch später vom OLG Wien aufgehoben. Das Gericht erster Instanz hatte die Unterbringungsvoraussetzungen aufgrund eines Gutachtens von Kastner als nicht mehr gegeben angesehen. Eine generelle bedingte Entlassung wurde jedoch aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt.

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Die Causa Inzestfall Amstetten, in der Fritzl seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen hielt und mit ihr sieben Kinder zeugte, wurde 2009 mit einer lebenslangen Haftstrafe für Fritzl beendet. Er wurde wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung schuldig gesprochen.

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