Bruck an der Leitha

Jugendlicher vor Gericht: Gewalt in betreuten Wohnheimen aufgedeckt

"Chaos-Teen in betreuter Wohnunterkunft: Ein 17-Jähriger verwüstet Einrichtungen, verletzt Betreuer und bedroht mit dem Umbringen – was zum Teufel ist da los in Bruck an der Leitha?"

Im Landesgericht Korneuburg wird ein besonders erschütternder Fall verhandelt, der die Öffentlichkeit aufhorchen lässt. Ein 17-Jähriger sieht sich mit einer Reihe schwerwiegender Vorwürfe konfrontiert, die von Körperverletzung über Diebstahl bis hin zu gefährlichen Drohungen reichen. Diese Vorfälle ereigneten sich allesamt in verschiedenen betreuten Wohngruppen in der Region, dabei sind die Details beunruhigend.

Die ersten Taten gehen auf den 31. Januar letzten Jahres zurück, als der Jugendliche in Bruck an der Leitha mit voller Wucht gegen eine gläserne Eingangstür schlug, was zu einem großen Riss in der Scheibe führte. Das war nur der Anfang seiner aggressiven Eskapaden. Am 10. April wurde er im sozialpädagogischen Betreuungszentrum Hinterbrühl aktiv, wo es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Betreuer kam. Nach eigenen Angaben hat er diesen gebissen und gekratzt, was er nicht leugnete.

Drohanrufe und körperliche Angriffe

Die Vorfälle häuften sich und der 17-Jährige zeigte keine Anzeichen von Reue. An diesem besagten Tag drohte er einem Betreuer und dessen Kollegin mit den Worten: „Ich warte bis ihr schlafen geht, dann stech ich Euch ab.“ In einem weiteren Vorfall am 27. Mai diesen Jahres soll er zwei Betreuerinnen blutig geschlagen und erneut mit dem Abstechen gedroht haben. Seine Begründung für diese Worte war, dass er nur einen Betreuer im Visier hatte.

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Ein unverzeihlicher Angriff fand am 19. Juni statt, bei dem er einem 15-Jährigen 30 Euro stahl. In einem darauffolgenden Streit wurde der Jugendliche handgreiflich, was zu einer blutigen Lippe beim 15-Jährigen führte. Ein ähnliches Schicksal ereilte einen 13-Jährigen, welcher ebenfalls abgefüllt wurde. Die Gewalt des Angeklagten beschränkte sich nicht nur auf seine Mitbewohner, sondern auch auf die Einrichtung selbst. In einem Anfall von Wut demolierte er Möbel und Wände.

Ein unverhofftes Ausmaß der Gewalt

Die Schwere seiner Taten endete jedoch nicht hier. Ab Dezember letzten Jahres war er im Krisenzentrum in Amstetten untergebracht, wo am 15. Dezember erneut eine Auseinandersetzung stattfand. Hier trat und biss er mehrere andere Bewohner und terrorisierte auch das Mobiliar. Zuletzt drohte er am 7. Januar dieses Jahres einer Betreuerin mit dem Umbringen. Dieses Muster an Bedrohungen und Gewalt gegenüber Sozialpädagogen und Mitbewohnern verdeutlicht ein besorgniserregendes Verhalten.

Interessanterweise greifen in diesem Fall besondere rechtliche Bestimmungen. Psychosoziale Betreuer, die potenziell aussagen könnten, müssen dies rechtlich nicht tun und machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Diese Regelung ähnelt dem, was üblicherweise für Familienmitglieder gilt, und ist eine bemerkenswerte Besonderheit im rechtlichen Rahmen.

Ein psychologisches Gutachten attestierte dem Angeklagten eine Entwicklungsstörung sowie eine intellektuelle Minderbegabung und stellte fest, dass er sich „regelkonform verhalten könnte“. Die Verteidigung wies darauf hin, dass der Mandant Verantwortung übernommen hatte, was in Anbetracht der Vielzahl der Vorwürfe von Bedeutung war.

Das juristische Verfahren mündete in einer zusätzlichen, bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten auf die bereits im April verhängte Strafe von einem Monat. Richter Franz Furtner appellierte an den Angeklagten, sich zusammenzureißen, da mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres viele der betreuten Angebote auslaufen könnten. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, wie der Jugendliche sein Leben ohne Unterstützung bewältigen kann, besonders angesichts seines problematischen Verhaltens.

Quelle/Referenz
noen.at

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