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Zweitmeinung vor Operation: Nutzen für Patienten in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg zögern Patienten, vor geplanten Operationen eine zweite Meinung einzuholen – trotz der Möglichkeit, die gesetzlich bezahlt wird!

In Baden-Württemberg zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK), dass nur wenige Patientinnen und Patienten von der Option Gebrauch machen, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen, bevor sie sich für eine Operation entscheiden. Diese Möglichkeit besteht bereits seit 2019, doch die Tatsache, dass nur rund 7000 Menschen im vergangenen Jahr in Kenntnis gesetzt wurden, wirft Fragen auf. Im Gegensatz dazu stehen über 150.000 Operationen, bei denen eine Zweitmeinung ebenfalls in Anspruch genommen werden hätte können. Dies deutet auf ein erhebliches Informationsdefizit hin, das sowohl von Patientenseite als auch von den behandelnden Ärzten beeinflusst wird.

Die Gründe für diese geringe Nutzung sind vielfältig. Zwar haben die Krankenkassen klare Richtlinien, nach denen Ärzte etwa zehn Tage vor planbaren Eingriffen auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung hinweisen müssen, doch diese Richtlinien werden in der Praxis oft nicht ausreichend kommuniziert. Nadia Mussa, die Leiterin der TK-Landesvertretung, betont, dass dies nicht nur Patientinnen und Patienten betrifft; auch die Ärzte sind in der Verantwortung, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und auf Alternativen hinzuweisen.

Relevanz der Zweitmeinung

Die Bedeutung, sich vor einer Operation abzusichern, wird von Experten bekräftigt. Matthias Einwag, Hauptgeschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg, beschreibt das Einholen einer zweiten Meinung als ein fundamentales Recht jedes Patienten. Es geht nicht darum, Operationen abzulehnen, sondern eine informierte Entscheidung zu fällen, die die beste medizinische Versorgung sicherstellt.

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Durch das Einholen einer Zweitmeinung wird die Expertise eines weiteren Arztes oder einer weiteren Ärztin in den Entscheidungsprozess integriert, was per se die medizinische Versorgung verbessert. Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer, sieht darin zudem eine Chance für Patientinnen und Patienten, die zunehmend mehr Mitspracherecht in Bezug auf ihre Gesundheit beanspruchen.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Die Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen, gilt jedoch nur für bestimmte Eingriffe, wie zum Beispiel bei Kniegelenkersatz, Schulterarthroskopien, Mandeloperationen oder Herzschrittmacher-Implantationen. Notfalleingriffe sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Zweitmeinung muss von besonders qualifizierten und unabhängigen Ärzten abgegeben werden, die dafür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung benötigen. Aktuell bieten etwa 200 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg diese Möglichkeit an, wobei die höchste Anzahl an Angeboten bei Eingriffen an der Schulter und dem Knie zu finden ist.

Die TK und andere Krankenkassen sehen die Notwendigkeit, eine Zweitmeinungskultur in Deutschland aufzubauen, damit Patientinnen und Patienten besser informiert sind und Entscheidungen über ihre Gesundheit mit mehr Sicherheit treffen können. Der Fokus liegt auf der Förderung einer offenen Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten, um die individuellen Bedürfnisse und Bedenken der Menschen in den Vordergrund zu stellen und so das Vertrauen in medizinische Entscheidungen zu stärken.

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Quelle/Referenz
schwaebische.de

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