Baden

Toilettenverbot in Horber Schule: Wo sind die Grenzen der Disziplin?

In Horb, Baden-Württemberg, sorgt das neue Toilettenverbot während des Unterrichts an einer Berufsschule für Empörung und wirft Fragen über die Rechte der Schüler auf!

In Horb, einer Stadt in Baden-Württemberg, sorgt eine neue Regelung an der Gewerblichen und Hauswirtschaftlichen Schule für Aufregung. Ab sofort ist es den Schülern während des Unterrichts untersagt, die Toilette aufzusuchen. Diese Entscheidung wurde in einem Leserbrief an den Schwarzwälder Boten und von der Stuttgarter Nachrichten bestätigt und hat viele Fragen aufgeworfen.

Der Rektor der Schule, Jochen Lindner, bezeichnete die Regelung als notwendig. Er erklärte, dass die Toilettengänge in letzter Zeit zugenommen hätten und dadurch der Unterricht gestört werde. Vor allem minderjährige Schüler hätten sich durch das Verlassen des Klassenzimmers nicht nur von der Aufsicht entzogen, sondern seien auch in unangemessene Situationen geraten, zum Beispiel beim Rauchen auf der Toilette oder beim Verlassen des Schulgeländes.

Begründung der Schulbehörde

Die Entscheidung für das Toilettenverbot während des Unterrichts ist laut Lindner nicht willkürlich, sondern Teil der erzieherischen Aufgabe der beruflichen Schule. Diese soll den Schülern nicht nur Fachwissen, sondern auch wichtige Verhaltensweisen für das Berufsleben vermitteln. „Hierzu gehört auch, dass man den Toilettengang in den Pausen verrichtet“, so Lindner. Dies führt jedoch zu einem Unmut unter den Schülern.

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Ein Verfasser eines Leserbriefs erhebt deutliche Kritik an dieser Regelung. Er argumentiert, dass viele Schüler bereits über 20 Jahre alt sind und die Schule ihnen nicht die Verantwortung zutraue, die sie anscheinend bereits haben. Darüber hinaus wird angeführt, dass eine ähnliche Problematik auch an einer Horber Grundschule aufgetreten ist, die sogar die Menge an Klopapier rationieren musste.

Besondere Regelungen für gesundheitliche Probleme

Unter bestimmten Umständen wird jedoch eine Ausnahme gemacht. Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen häufig zur Toilette müssen, wie etwa bei einer Blasenentzündung oder während der Menstruation, können sich von der Regelung befreien lassen. Doch diese Ausnahme bezieht sich auf die Praxis, dass betroffene Schüler die Schulleitung darüber informieren müssen, was viele als unangenehm empfinden. Der Leserbrief-Autor hebt hervor, dass es unangebracht sei, solche persönlichen Probleme mit dem Rektor zu diskutieren.

Aber wie sieht es juristisch aus? Das Online-Portal AnwaltOnline stellt die Frage, ob ein solches Toilettenverbot überhaupt rechtlich zulässig ist. Grundsätzlich könne ein Verbot, das den Toilettenbesuch auf die Pausen beschränke, nicht rechtmäßig sein, da es sich um ein Grundrecht handele. Dennoch müssen Lehrkräfte während kritischer Unterrichtsphasen darauf bestehen dürfen, dass Schüler im Raum bleiben. Daher könnten allgemeine Verhaltensregeln, die den Toilettenbesuch auf Pausen beschränken, in bestimmten Situationen gerechtfertigt sein, jedoch sei ein pauschales Verbot zu vermeiden.

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Die Diskussion um das Toilettenverbot in Horb zeigt, wie vielfältig die Herausforderungen im Schulumfeld sein können. Neben der Notwendigkeit, die Aufsicht über die Schüler zu wahren, stehen auch umfangreiche rechtliche und soziale Fragen im Raum, die eine spezifische Regelung erschweren. Der Fall wird sicherlich weiterhin für Gesprächsstoff an der Schule und darüber hinaus sorgen.

Quelle/Referenz
merkur.de

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