Baden

Schottergärten im Rückzug: Ein Blick auf die lokale Bestandsaufnahme

„Schottergärten, die einst beliebt waren, sind seit 2020 in Deutschland verboten – ein Blick auf die überraschenden Entwicklungen in Städten wie Konstanz, Ulm und Freiburg!“.

In den letzten Jahren hat das Thema Schottergärten in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Diese pflegeleichten Gärten, die oft als «Gärten des Grauens» bezeichnet werden, sind in der Kritik, weil sie die Biodiversität gefährden und die klimatischen Gegebenheiten in städtischen Räumen negativ beeinflussen können. Mit der Einführung eines Gesetzes im Jahr 2020, das die Schaffung und den Erhalt solcher Gärten untersagt, haben viele Kommunen begonnen, ihre bestehenden Flächen zu überprüfen und gegebenenfalls wieder zu begrünen.

Rechtslage und gesetzliche Regelungen

Die rechtliche Grundlage, gegen Schottergärten vorzugehen, existiert bereits seit den 1990er Jahren. Damals wurde in der Landesbauordnung festgelegt, dass ungenutzte Flächen von bebauten Grundstücken als Grünflächen gestaltet sein müssen, solange sie nicht für andere zulässige Nutzungen bestimmt sind. Die Nachjustierung im Naturschutzgesetz im Jahr 2020 hat diese Regeln konkretisiert und die Schottergärten als unzulässig klassifiziert. Seitdem müssen alle neu angelegten Flächen begrünt werden, und Eigentümer sind zur Beseitigung bestehender Schottergärten verpflichtet.

Kontrollen in verschiedenen Städten

In Städten wie Ulm wurde bereits aktiv gegen die Schottergärten vorgegangen. Laut städtischen Behörden gab es seit dem Inkrafttreten des Gesetzes mehrere Fälle, in denen Rückbauten angeordnet wurden. „Die Betroffenen haben daher auch einsichtig reagiert“, berichtet eine Sprecherin. In Freiburg hingegen ist das Thema weniger ausgeprägt, da es hier weniger Neubaugebiete für Einfamilienhäuser gibt und das Bewusstsein für grüne Flächen höher ist. Die Stadt verfolgt keine proaktive Kontrolle, sondern reagiert lediglich auf Hinweise.»

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Bewusstsein in der Bevölkerung

In einigen Städten, wie Baden-Baden, ist das Bewusstsein für die Problematik der Schottergärten in der Bevölkerung stark gewachsen. „Der beste Baukontrolleur ist der Nachbar“, sagt eine Stadtsprecherin. Dies zeigt, dass die Nachbarschaft in der Lage ist, unzulässige Schottergärten zu melden und somit zur Erhaltung der lokalen Umwelt beizutragen. Auch in Stuttgart werden mehrheitlich nur Schottergärten verfolgt, die nach dem Stichtag des 31. Juli 2020 angelegt wurden, was den Rückbau älterer Gärten betrifft.

Anreize zur Begrünung

Pforzheim geht sogar so weit, Rückbaumaßnahmen finanziell zu unterstützen. „Im Angesicht des Klimawandels sind grün angelegte Gärten essenziell“, sagt eine Sprecherin der Stadt. Diese kann bis zu 500 Euro für den Rückbau von Gärten bereitstellen, die vor dem Stichtag angelegt wurden. Solche Initiativen zeigen, wie Städte aktiv gegen das Verschwinden grüner Oasen in urbanen Räumen angehen können.

Der Einfluss auf die Umwelt

Die Rücknahme von Schottergärten hat enorme ökologischen Implikationen. Solche Gärten bieten keinen Lebensraum für Pflanzen und Tiere, was die Biodiversität verringert und das lokale Mikroklima negativ beeinflusst. Es ist wichtig, dass nicht nur die Städte, sondern auch die Bürger aktiv an der Gestaltung ihrer Grünflächen mitwirken, um einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten. Städte wie Freiburg haben schnelle Reaktionen auf Hinweise, was eine zentrale Rolle dabei spielt, die Bürger über umweltfreundliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzuklären und zum freiwilligen Rückbau anzuregen.

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Ein Trend zur Rückbesinnung auf grüne Flächen

Die Entwicklung hin zu gesetzlichen Regelungen gegen Schottergärten spiegelt ein wachsendes Bewusstsein für die Bedeutung von Begrünung in urbanen Räumen wider. Immer mehr Kommunen setzen sich dafür ein, ihre Lebensräume nachhaltig zu gestalten und ein Umfeld zu schaffen, das nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch ökologisch wertvoll ist. Dies ist ein klarer Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Zukunft, in der Kunst und Natur harmonisch miteinander verbunden werden.

Quelle/Referenz
zeit.de

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