Baden

Gülle-Debatte: Bayern erlaubt Breitverteiler trotz EU-Vorschriften

EU dreht die Düngeverordnung: In Bayern bleibt das traditionelle Güllen erlaubt, während Landwirte von neuen, teureren Auflagen verschont werden!

Die Agrarwirtschaft in Baden-Württemberg steht vor einer wichtigen Neuregelung in Bezug auf die Düngeverordnung der EU. Ursprünglich war geplant, dass das Ausbringen von Gülle mit herkömmlichen Fässern ab 2025 nicht mehr möglich sein sollte. Doch neue Forschungsergebnisse aus Bayern haben jetzt die Situation verändert: Das umgangssprachlich als „Bschütten“ bekannte Verfahren bleibt den Landwirten in Bayern und Baden-Württemberg weiterhin erlaubt.

Anlass für diese Wende sind Erkenntnisse, die von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, speziell aus der Grünlandversuchsstelle „Spitalhof“ bei Kempten, stammen. Hier wurde untersucht, wie unterschiedliche Ausbringmethoden von Gülle unter realen Bedingungen die Ammoniak-Emissionen beeinflussen. Diese Emissionen sind ein wesentlicher Beitrag zu umweltschädlichen Treibhausgasen und sollen durch die neuen Vorschriften gesenkt werden.

Wichtige Änderungen in der Ausbringtechnologie

Die strengen Vorgaben der EU sehen vor, dass ab 2025 ein Verfahren zur bodennahen, streifenförmigen Ausbringung von Dünger verwendet werden muss. Dieses Verfahren hat das Ziel, Ammoniakverluste zu minimieren. Im Vergleich zur traditionellen Methode, bei der Gülle in hohem Bogen auf Felder gespritzt wird, müssen beim neuen Verfahren die Nährstoffe näher an der Graswurzel angewendet werden. Dies kann durch Schleppschläuche oder Schleppschuhe geschehen, die eine präzisere Ausbringung erlauben.

Kurze Werbeeinblendung

Es gibt jedoch zahlreiche Herausforderungen für die Landwirte, darunter die komplexen und kostspieligen Anpassungen ihrer technischen Ausrüstung. Viele haben bereits in moderne Ausbringtechnik investiert oder gemeinsam neue Geräte angeschafft, um den Vorschriften gerecht zu werden. Für einige Betriebe ist die Umrüstung finanziell äußerst belastend.

Neues Vertrauen durch wissenschaftliche Studien

Die durchgeführten Studien am „Spitalhof“ haben ergeben, dass unter bestimmten Bedingungen auch das Ausbringen der Gülle mit einem sogenannten Schwenk-Breitverteiler ebenfalls umweltschonend sein kann. Der Institutsleiter Robert Knöferl äußerte, dass bei einer Testanwendung mit unterschiedlichen Temperaturen die Richtwerte zur Ammoniakemission auch mit diesem verbreiteten Verfahren eingehalten werden können.

Für die Bauern in Baden-Württemberg bedeutet dies entscheidende Veränderungen: Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat angekündigt, dass das zulässige Maß für den Trockensubstanzgehalt von Rindergülle auf 4,6 Prozent angehoben wird, was den Landwirten mehr Flexibilität bei der Gülleausbringung bieten soll.

Kurze Werbeeinblendung https://hempy-futter.com/

Politische Unterstützung der Landwirtschaft

Diese Anpassungen haben auch eine politische Dimension. CDU-Landtagsabgeordnete haben sich dafür eingesetzt, dass die Regelungen in Baden-Württemberg mit denen in Bayern harmonisiert werden. Die Ministerrunden zeigen, dass die Regierung die Landwirtschaft unterstützt und gleichzeitig umweltfreundliche Praktiken fördert. Diese Unterstützung kommt bei den Landwirten gut an. Laut Roswitha Geyer-Fäßler, Vizepräsidentin des Landesbauernverbands BW, wurde nun eine klare, praktikable Lösung gefunden, die den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht wird.

Im Rahmen der neuen Vorschriften wird darüber hinaus in Betracht gezogen, die Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen, um mehr Handlungsspielraum für die Landwirte zu schaffen. Dies könnte es den Landwirten erleichtern, ihre Gültigkeitszeit für Düngemittelanwendungen zu verlängern und somit ihre Betriebe effizienter zu führen.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass dieser Schritt nicht nur für die Bauern in Baden-Württemberg eine Erleichterung darstellt, sondern auch ein positives Signal für die zukünftige Zusammenarbeit und Unterstützung in der Landwirtschaftsendung sendet. Die neuen Strategien zur Gülleausbringung sind nicht nur eine Reaktion auf umweltpolitische Vorgaben, sondern auch ein Beitrag zu mehr nachhaltiger Landwirtschaft.

Für weitere Informationen zu den Entwicklungen in der Düngeverordnung und den neuen Regelungen für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg, siehe den Bericht auf www.schwaebische.de.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"