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Baden-Württemberg erlaubt emissionsarme Gülleausbringung: Ein Sieg für die Landwirtschaft!

Baden-Württemberg folgt Bayern und erlaubt nun die emissionsarme Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteilertechnik – ein echter Triumph für die Landwirte!

Die aktuelle Entscheidung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums, die Ausnahmegenehmigung für das Ausbringen von verdünnter Rindergülle zu genehmigen, hat in der Landwirtschaftscommunity für viel Gesprächsstoff gesorgt. Ursprünglich hatte Bayern diese Regelung eingeführt, und nun folgt Baden-Württemberg diesem Beispiel. Das Land akzeptiert die Nutzung der Breitverteilertechnik – eine spezielle Technik, die die Gülle gleichmäßig auf den Feldern verteilt – bis zu einem Trockensubstanz-Gehalt von 4,6 Prozent. Diese Regelung gilt sowohl für Acker- als auch für Grünlandflächen.

Roswitha Geyer-Fäßler, die Vizepräsidentin des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg, zeigte sich erfreut über die positiven Nachrichten. Sie erklärte, dass dieser Schritt einen bedeutenden Fortschritt für die heimische Landwirtschaft darstellt: „Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Breitverteilertechnik auf Baden-Württembergs Flächen weiterhin zum Einsatz kommen. Das ist eine echte Entlastung für unsere heimische Landwirtschaft!“ Diese neue Regelung, die aus neuesten Erkenntnissen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) resultiert, stellt sicher, dass die Gülleausbringung emissionsarm erfolgen kann.

Wichtige Ausnahmen für die Praxis

Vor der Einführung dieser Ausnahmegenehmigung war die Breitverteilung von Gülle auf Ackerland seit 2020 verboten, und ab dem 1. Februar 2025 sollten auch Grünflächen in dieses Verbot fallen. Die neuesten Forschungsarbeiten haben jedoch gezeigt, dass die Anwendung der Breitverteilertechnik bis zu einem Trockensubstanz-Gehalt von 4,6 Prozent als emissionsarm gilt. Dies ermöglicht den Nutzern von Ackerland, diese bewährte Methode der Gülleausbringung erneut zu verwenden. Normalerweise hat Rindergülle einen Trockensubstanz-Gehalt von sechs bis zehn Prozent, sodass die neue Regelung eine erhebliche Ausnahme darstellt.

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Hanns Roggenkamp, der stellvertretende Vorsitzende des Bauernverbandes Ulm-Ehingen, sprach sich ebenfalls dafür aus, die Breitverteilertechnik zu stärken, da sie eine bewährte Möglichkeit darstellt, Gülle im Futterbau auszubringen. Er betont, dass die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft wieder in den Vordergrund rücken müsse. Roggenkamp, der sich aktiv in Arbeitsgruppen engagiert hat, lobte die erfolgreiche Zusammenarbeit, die zu dieser Ausnahmeregelung führte.

Zusätzlich zu den Regelungen bezüglich Rindergülle forscht die LfL auch zur Ausbringung von Gärresten und verdünnter Schweinegülle. Diese Untersuchungen könnten in Zukunft vielleicht zu weiteren Ausnahmen oder Anpassungen der bestehenden Regelungen führen.

Die Zusammenarbeit des Landesbauernverbands mit dem bayerischen Ableger sowie dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband wird von Geyer-Fäßler positiv hervorgehoben. Gemeinsam sei es ihnen gelungen, ein wichtiges Ziel für die Landwirtschaft in der Region zu erreichen. Eine genauere Betrachtung dieser Entwicklungen und ihrer Auswirkungen auf die Landwirtschaft kann in einem umfassenden Beitrag auf www.wochenblatt-dlv.de nachgelesen werden.

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