
Ein besorgniserregender Fall hat in Niederösterreich für Schlagzeilen gesorgt, als ein zwei Monate alter Säugling mit schweren Verletzungen in das Landesklinikum Wiener Neustadt eingeliefert wurde. Wie vienna.at berichtet, wurden die Verletzungen des Babys erst am 1. April entdeckt, als die Eltern den Säugling ins Krankenhaus brachten.
Der kleine Junge befindet sich mittlerweile in stationärer Behandlung und wird von der Kinder- und Jugendwohlfahrt betreut. Die Polizei hat Ermittlungen gegen die Eltern eingeleitet, da die Verletzungen, unter denen das Kind leidet, möglicherweise auf vorsätzliche Körperverletzung hindeuten. Insbesondere wurden Knochenbrüche festgestellt, die darauf hindeuten, dass sie möglicherweise schon älteren Datums sind.
Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung
Die Eltern des Säuglings konnten sich die Verletzungen des Kindes nicht erklären. In diesem Zusammenhang wurde bereits eine Anzeige erstattet. Ein Sachverständiger wurde beauftragt, um die genaue Ursache der Verletzungen zu klären. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren und die Eltern stehen im Verdacht, sich der schweren Körperverletzung schuldig gemacht zu haben.
Ähnliche Fälle haben in der letzten Zeit in der Region für Aufsehen gesorgt. In einem vergleichbaren Vorfall, der im Februar bekannt wurde, wurde ein weiteres zwei Monate altes Baby mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. In diesem Fall wurde auch der Verdacht auf ein Schütteltrauma geäußert. Die Eltern des damaligen Babys wurden daraufhin angezeigt, und es wird wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ermittelt. Der Vater des im Februar betroffenen Kindes wurde am 26. März festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.
Folgen des Schütteltraumas
Das Schütteltrauma, das durch ruckartige Bewegungen bei Säuglingen verursacht wird, kann gravierende Verletzungen zur Folge haben. Laut anwalt-strafrecht.berlin kann bereits das Schütteln eines sich weinenden Babys als Körperverletzung gewertet werden, selbst wenn der Elternteil sich der schwerwiegenden Folgen dieser Handlung nicht bewusst ist. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zeigen, dass, selbst wenn die Bewegung möglicherweise nicht als absichtlich betrachtet wird, dies dennoch als vorsätzliche Körperverletzung eingestuft werden kann.
Diese Risikofaktoren stehen im Mittelpunkt der Untersuchung solcher Fälle. Die American Academy of Pediatrics hat in einem technischen Bericht 2001 darauf hingewiesen, dass vor allem starkes Weinen von Säuglingen häufig ein Auslöser für solches Verhalten von Bezugspersonen ist.
Insgesamt zeigt dies, dass die Thematik der Kindesmisshandlung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schütteltrauma, von großer Bedeutung ist und einer sorgfältigen Überprüfung durch Fachleute bedarf.
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