Niederösterreich

Anhebung der Betriebskostenpauschale in der NÖ Wohnbaurichtlinie

Die NÖ Wohnbaurichtlinie wird überarbeitet, um die Förderung des großvolumigen Wohnbaus in Niederösterreich zu verbessern. Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Peter Neurauter, der Abteilungsleiter der Wohnbauförderung, haben in St. Pölten die Neuerungen in der Richtlinie vorgestellt. Ziel ist es, den Fokus auf Sanierung und leistbares Wohnen zu legen, insbesondere für junge Menschen und sozialschwächere Haushalte.

Teschl-Hofmeister wies darauf hin, dass die Baukosten und der Erstellungsaufwand für geförderten Wohnbau gestiegen sind. Niederösterreich liegt jedoch landesweit an zweiter Stelle in Bezug auf den Anteil von geförderten Wohnungen am Gesamtbau. Derzeit werden in 205 Projekten 4.400 Wohneinheiten gebaut, und es sollen mindestens 1.800 weitere entstehen.

Niederösterreich bietet eine Vielzahl von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen für Familien und Haushalte an. Im Jahr 2023 wurden über 15.500 Anträge auf Wohnzuschuss oder Wohnbeihilfe bewilligt, wobei das Land 38,6 Millionen Euro an nicht rückzahlbaren Zuschüssen ausbezahlte.

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Eine wesentliche Neuerung betrifft die Anhebung der Betriebskostenpauschale in der NÖ Wohnbaurichtlinie für Wohnzuschuss- und Wohnbeihilfeempfänger auf 1,50 Euro pro Quadratmeter. Dadurch stellt Niederösterreich zusätzlich bis zu 8,5 Millionen Euro pro Jahr für diesen Zweck zur Verfügung. Die Betriebskostenpauschale beträgt beispielsweise bis zu 75 Euro pro Monat für Haushalte mit einem Einkommen von etwa 15.000 Euro, bis zu 105 Euro für Einkommen von rund 20.000 Euro und bis zu 135 Euro für Einkommen von rund 25.000 Euro. Die Pauschale wird rückwirkend ab dem 1. März 2024 automatisch an Wohnzuschuss- und Wohnbeihilfeempfänger ausgezahlt.

Die Antragsstellung und Auszahlung bleiben unverändert, und die Förderdauer beträgt ein Jahr. Weitere Informationen zur NÖ Wohnbaurichtlinie sind bei der Infohotline 02742/22133 und der E-Mail-Adresse post.f2auskunft@noel.gv.at erhältlich. Online-Anträge können auf den Websites www.noe.gv.at und www.noe-wohnbau.at gestellt werden.

Tabelle mit relevanten Informationen:

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Betriebskostenpauschale pro Monat
Haushaltseinkommen 1 75 Euro
Haushaltseinkommen 2 105 Euro
Haushaltseinkommen 3 135 Euro

Quelle: Büro LR Teschl-Hofmeister, Dieter Kraus, E-Mail: dieter.kraus@noel.gv.at



Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit

Quelle/Referenz
noe.gv.at

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