
In Österreich wurden wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe umfassende Maßnahmen getroffen. Die Gesundheitsbehörden haben das gesamte Bundesgebiet als Risikogebiet eingestuft, was ab Mitternacht in Kraft tritt. Dies hat zur Folge, dass in der Geflügelhaltung strengere Sicherheitsvorkehrungen implementiert werden müssen.
Die Entscheidung betrifft nicht nur das gesamte Land, sondern betrifft insbesondere 25 Bezirke in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten und Burgenland. Diese Gebiete gelten als besonders gefährdet und wurden deshalb als zu stark erhöhten Risiko eingestuft.
Sicherheit für Geflügelbetriebe
Für die Betriebe, die mehr als 50 Geflügeltiere halten, bedeutet dies nicht nur eine Aufstockung der Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch eine Stallpflicht. Das bedeutet, dass diese Tiere nicht mehr im Freien gehalten werden dürfen, um die Gefahr einer Ansteckung mit der Vogelgrippe zu minimieren. Dieses Virus, auch bekannt als H5N1, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Geflügelpopulation dar und kann in schweren Fällen sogar auf den Menschen übertragen werden.
Die aktuellen Maßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Die Behörden appellieren an alle Geflügelhalter, die neuen Regeln strikt einzuhalten und ihre Tiere vor möglichen Infektionsquellen zu schützen.
Diese Entscheidung wurde getroffen, um schnelles Handeln zu ermöglichen und die Öffentlichkeitsgesundheit zu sichern. Die steigenden Fallzahlen machten es unerlässlich, die Sicherheitsmaßnahmen anzupassen, um mögliche Ausbrüche zu verhindern. Eine umfassende Übersicht über die Situation bietet der Bericht auf www.derstandard.at.
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