Amstetten

Bauarbeiten an der B 10: Wichtige Infos für Geislinger Verkehrsteilnehmer

Stuttgart packt's an: Die B 10 zwischen Geislingen und Amstetten wird saniert – großer Umbau, volle Sperrung und ein ganz neues Geh- und Radwegkonzept bis Oktober 2024!

In einer bedeutenden Baumaßnahme modernisiert das Regierungspräsidium Stuttgart die Bundesstraße 10 (B 10) im Bereich Geislingen an der Steige. Diese Sanierungsarbeiten erstrecken sich über einen Zeitraum, in dem eine Länge von rund drei Kilometern zwischen dem Friedhof beim Ortsausgang und der Abzweigung der Kreisstraße 1440 nach Wittingen umfassend erneuert wird. Durch diese Investition, die sich auf etwa 10 Millionen Euro beläuft, wird die Infrastruktur in dieser oft frequentierten Region entscheidend verbessert.

Die Maßnahmen, die bereits in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums angekündigt wurden, umfassen eine umfassende Fahrbahndeckenerneuerung sowie die Instandsetzung diverser bestehender Bauwerke. Besonders hervorzuheben ist, dass die Baustrecke sich in einem Wasserschutzgebiet befindet. Daher ist es erforderlich, die Entwässerungseinrichtungen sowie die Fahrzeugrückhaltesysteme an die spezifischen Anforderungen dieses sensiblen Gebiets anzupassen.

Die Bauphasen im Detail

Die gesamte Baumaßnahme ist in zwei Hauptbauabschnitte unterteilt, die wiederum in mehrere Phasen gegliedert sind. Der erste Bauabschnitt begann am 26. Februar 2024 und umfasst eine Reihe von wichtigen Erneuerungen. Dazu zählen neben der Erneuerung der Entwässerung auch die Sanierung der vorhandenen Bauwerke und der Neubau eines Geh- und Radweges. Dieser Weg wird zwischen dem Friedhof in Geislingen und der Schimmelmühle neu angelegt, um die Mobilität der Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.

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Die Durchführung der Arbeiten ist eine Herausforderung, da die derzeitige Fahrbahnbreite nicht ausreicht, um einen sicheren Verkehr während der Bauzeit zu gewährleisten. Dies ist sowohl aus Sicherheitsgründen als auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz unerlässlich. Daher wurden die Arbeiten in insgesamt fünf Bauphasen unterteilt, um die Verkehrsteilnehmer bestmöglich zu schützen.

Die ersten drei Bauphasen wurden bereits termingerecht abgeschlossen, was zeigt, dass die Maßnahme gut im Zeitplan liegt. Wichtig ist allerdings die fünfte Bauphase, deren Beginn aufgrund von Witterungseinflüssen auf den Mittwoch, den 11. September 2024, verschoben wurde. Diese Phase wird voraussichtlich bis zum Sonntag, den 6. Oktober 2024, andauern. In diesem Zeitraum müssen Autofahrer mit einer vollen Sperrung der Fahrbahn in Richtung Ulm rechnen, was bedeutet, dass die Buslinie 46 zwischen Ulm und Geislingen in Amstetten enden wird. Die Haltestelle Friedhof ist allerdings weiterhin bedienbar, und der Verkehr in Richtung Geislingen bleibt über die B 10 möglich.

Umleitungen und Verkehrshinweise

Für Fußgänger und Radfahrer wurde eine Umleitung zwischen dem Rorgensteig und der Schimmelmühle eingerichtet, damit diese sicher die Baustelle umfahren können. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat zudem darauf hingewiesen, dass sowohl die An- als auch die Abfahrt von Amstetten zur Straub Mühle und zum Café/Restaurant jederzeit möglich bleibt.

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Die entsprechenden Umleitungen werden gut ausgeschildert, um den Verkehrsteilnehmern eine einfache Navigation zu ermöglichen. Während der gesamten Bauzeit wird der Verkehr zwischen Geislingen an der Steige und Amstetten über die L 1230-Geislingen und die L 1232-Türkheim – Nellingen – Oppingen umgeleitet. Aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastung auf der B 10, empfiehlt das Regierungspräsidium Stuttgart, diesen Bereich während der Bauphasen möglichst zu meiden oder auf alternative Verkehrsmittel wie den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen.

Für alle, die über den Verlauf der Baustelle auf dem Laufenden bleiben möchten, stehen aktuelle Informationen auf der Webseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg sowie in der kostenlosen VerkehrsInfo BW-App zur Verfügung. Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die mit dieser notwendigen Baumaßnahme einhergehen.

Quelle/Referenz
rp.baden-wuerttemberg.de

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