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Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006 und des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996 (NÖ KBG) – Sitzung des NÖ Landtages

In einer Sitzung des NÖ Landtages wurde über Anträge zur Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006 und des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996 (NÖ KBG) berichtet. Es war erfreulich, dass mehr Geld in die Kinderbetreuung fließen würde. Allerdings wurden Verbindlichkeiten in Bezug auf die zusätzlichen Mittel gefordert. Die Öffnung der Kindergärten für Zweijährige stellte eine Herausforderung dar, was die zur Verfügung stehenden Plätze und die Betreuungsqualität betraf. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag wurde als Ziel genannt.

Der Kindergarten wurde als die erste und wichtigste Bildungseinrichtung bezeichnet. Daher sei es wichtig, in diese Einrichtungen zu investieren. Es wurden Verbesserungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Bezahlung gefordert. Es wurde betont, dass Stützkräfte für Kinder mit Behinderung nicht vom Goodwill des Bürgermeisters abhängig sein sollten. Ein Antrag auf getrennte Abstimmung zu diesem Thema wurde eingebracht.

Es wurde angemerkt, dass die Gruppengrößen in den Kindergärten bereits zu hoch seien. Die Abänderung für kleine Gemeinden wurde daher nicht als gute Lösung angesehen. Es wurde gefordert, dass die Bildungszeit den ganzen Tag gelten sollte und ein Rechtsanspruch für jedes Kind sowie Wahlfreiheit für alle Mütter bestehen sollte. Es wurde betont, dass ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr besonders sozial benachteiligten Kindern viel bringen würde. Ein Resolutionsantrag zu diesen Forderungen wurde eingebracht.

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Die Kinderbetreuung für Zweijährige wurde als Möglichkeit zur Unterstützung von Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrachtet. Es wurde betont, dass dies keine Zwangsmaßnahme sei. Die Fraktion FPÖ unterstützte die Optimierung der Kinderbetreuung.

Die Betreuungsoffensive für Kinder stellte laut einem Mitglied des NÖ Landtages immer wieder neue Herausforderungen dar. Dieses Thema sei sehr sensibel, da es um die Jüngsten in der Gesellschaft gehe. Es wurde betont, dass Eltern ihrer Tätigkeit nachkommen können sollten und wissen sollten, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind. Es wurde erwähnt, dass der Betreuungsschlüssel herabgesetzt wurde und die Gemeinden nun 48,6 Prozent an Förderung erhalten.

Der Antrag auf getrennte Abstimmung wurde einstimmig angenommen. Der Gesetzesentwurf Artikel 1, Ziffer 17 wurde von mehreren Fraktionen angenommen, während die Grüne Fraktion ihn ablehnte. Der Rest des Ausschussantrages wurde einstimmig angenommen, während der Resolutionsantrag zur Kinderbetreuung abgelehnt wurde.

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Ein weiterer Antrag betraf die Änderung der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) und der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (GRWO). Es wurde betont, dass es noch viel zu verändern und zu verbessern gebe. Die Grüne Fraktion hob hervor, dass es erfreulich sei, dass wesentliche Änderungen vorgenommen wurden, um Wahlwerbung zu ermöglichen. Die SPÖ und Neos unterstützten diesen Antrag.

Ein Antrag zur Änderung des NÖ Grundversorgungsgesetzes wurde ebenfalls diskutiert. Es wurde betont, dass diese Maßnahme bereits Auswirkungen zeige und viele Asylsuchende nun nach Wien abwandern würden. Es wurde erwähnt, dass es nicht sein könne, dass Frauen oder Mädchen Angst vor Asylsuchenden hätten. Der Antrag sah vor, Grundversorgungsleistungen für Asylsuchende einzuschränken. Die Grüne Fraktion äußerte Bedenken und lehnte die Einführung einer solchen Karte ab. Auch die SPÖ forderte echte Lösungen statt Showpolitik. Die FPÖ hingegen betonte, dass es nicht um Fremdenfeindlichkeit gehe, sondern um Politik mit Hausverstand.

Schließlich wurde ein Antrag zur Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 diskutiert. Die Neos-Fraktion betonte, dass es bei Politikergehältern eine Leistungsdebatte geben sollte. Die Landesregierungsmitglieder verdienten mehr als Minister, obwohl sie nicht mehr leisteten. Die Entscheidung, die Gehälter in der Jahresmitte anzuheben, wurde kritisiert. Die SPÖ forderte Gerechtigkeit und Investitionen in soziale Leistungen. Die VP hingegen betonte, dass ihre Regierungsmitglieder zu 100 Prozent ihre Arbeit leisteten. Der Ausschussantrag auf Ablehnung wurde mit den Stimmen von VP, FP und Grünen angenommen.

Zusammenfassend fanden in der Sitzung des NÖ Landtages Diskussionen über verschiedene Anträge statt, unter anderem zur Änderung des NÖ Kindergartengesetzes, der NÖ Landtagswahlordnung und des NÖ Grundversorgungsgesetzes. Unterschiedliche Meinungen wurden zu den Themen Kinderbetreuung, Asylpolitik und Politikergehältern geäußert. Am Ende wurden einige Anträge angenommen, während andere abgelehnt wurden.

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