Die Umweltanwaltschaft Niederösterreich feierte am 27. November 2025 ihr 40-jähriges Bestehen in einem historisch bedeutsamen Rahmen im Atomkraftwerk Zwentendorf. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Umweltanwalt Thomas Hansmann sowie zahlreiche Ehrengäste waren bei der Feier anwesend. Mikl-Leitner würdigte den Standort Zwentendorf als Symbol für mutige Entscheidungen, die der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen Rechnung tragen. In ihrer Rede betonte sie die zentrale Rolle der Umweltanwaltschaft für den Umweltschutz und die wichtige Verbindung zwischen Umwelt und Wirtschaft. NOE berichtet, dass sie Thomas Hansmann und seinem Team für ihre Kompetenz in Verwaltungsverfahren dankte.
Die Jubiläumsfeier war nicht nur ein Anlass zum Feiern, sondern auch eine Gelegenheit zur Reflexion über die Bedeutung der Umweltanwaltschaft in der niederösterreichischen Landesverwaltung. Im Jahr 2024 war die Umweltanwaltschaft in 2.246 Verwaltungsverfahren aktiv. Hansmann äußerte den Wunsch nach wachsender Akzeptanz für die Arbeit seiner Institution in den kommenden vier Jahrzehnten. „Wir werden unsere Kompetenzen weiter ausbauen“, sagte er und drückte sich zufrieden über die große Teilnahme an der Veranstaltung aus. MeinBezirk hebt hervor, dass die Umweltanwaltschaft als starke Stimme in Konfliktsituationen fungiert und als Partner für den Einklang von Umwelt und Wirtschaft agiert.
Fachliche Diskussionen und Expertenmeinungen
Ein wichtiger Bestandteil der Feier war die Podiumsdiskussion, an der Experten aus verschiedenen Bereichen teilnahmen, darunter Unternehmer Florian Hengl und Erika Wagner vom Institut für Umweltrecht der JKU. Die Diskussionen boten wertvolle Einblicke in die Herausforderungen und Chancen des Umweltschutzes in Niederösterreich. Die Umweltanwaltschaft wurde 1985 als weisungsfreie Stelle gegründet, um die Interessen des Umweltschutzes innerhalb der Landesverwaltung zu vertreten.
Der rechtliche Rahmen für den Umwelt- und Naturschutz wird durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz geregelt, das auch die Rechte und Pflichten von Umweltverbänden umfasst. In diesem Kontext sind Klagen von Umweltverbänden von besonderer Bedeutung, da sie eine gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen mit erheblichen Umweltauswirkungen ermöglichen. Dies wird durch eine Anerkennung der Verbände als solche sichergestellt, sodass nur qualifizierte Organisationen vor Gericht gehen können. Umweltbundesamt informiert, dass diese Klagen dabei helfen, Umweltbelange besser zu berücksichtigen.
Wachstum der Umweltverbände
Die Anzahl anerkannter Umweltvereinigungen ist seit 2017 von 112 auf 146 im Jahr 2025 gestiegen, wobei zwischen 2021 und 2023 34 von etwa 400 anerkannten Vereinigungen aktiv klagten. Im gleichen Zeitraum lag die Erfolgsquote dieser Klagen bei etwa 51%, was im Vergleich zur allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Erfolgsquote von 10-12% bemerkenswert ist. Wesentliche häufige Klagegegenstände waren Genehmigungen für Windenergieanlagen sowie jagdrechtliche und Baugenehmigungen. Umweltbundesamt dokumentiert einen leichten Anstieg der Klagen seit 2011, auch wenn keine „Klageflut“ nachgewiesen werden konnte.
Insgesamt zeigt die Feierlichkeit zur 40-Jahr-Feier der Umweltanwaltschaft, wie wichtig die Institution für die Verbindung von Umweltschutz, Verwaltung und Wirtschaft in Niederösterreich ist. Die Hoffnung auf eine weiterhin positive Entwicklung und Akzeptanz der umweltrechtlichen Maßgaben steht klar im Vordergrund der zukünftigen Bestrebungen.