Am 7. Februar 2026 reichte das Land Niederösterreich beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eine Klage gegen die Stadt Wien ein. Diese rechtlichen Schritte wurden notwendig, nachdem ein Patient aus dem Bezirk Mistelbach seinen Operationstermin in einem Wiener Krankenhaus nach einer Wartezeit von 15 Monaten abgesagt bekam. Die Stadt Wien begründete die Absage mit dem Hauptwohnsitz des Patienten, der in Niederösterreich registriert ist.
Der betroffene Patient fordert nun Schadenersatz in Höhe von über 15.000 Euro. Nach der Absage der OP in Wien erhielt er bereits einen neuen Termin am 24. Februar 2026 im Universitätsklinikum Tulln. Es ist bemerkenswert, dass der Patient bereits im Jänner 2024 als „zur Aufnahme vorgemerkt“ in Wien eingestuft worden war.
Politische Kritik und Regelungen
Inmitten dieser Klage äußerte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) scharfe Kritik an den bestehenden Regelungen. Sie stellte fest, dass ausländische Staatsbürger mit Wiener Meldezettel in Wiener Spitälern behandelt werden, während Niederösterreicher abgewiesen werden. Mikl-Leitner betonte, dass die Gastpatienten-Regelung in anderen Bundesländern problemlos funktioniere und forderte die Fortsetzung politischer Gespräche, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Diese Situation wirft Fragen über die Zugänglichkeit und Fairness des Gesundheitssystems in Österreich auf, insbesondere im Hinblick auf die immer wieder thematisierte Zwei-Klassen-Medizin. Ein neuer Bericht der OECD zu Österreichs Gesundheitssystem, veröffentlicht im Jahr 2023, zeigt, dass das Land mit Gesundheitsausgaben von 4901 Euro pro Kopf die zweithöchsten Ausgaben in der EU aufweist.
Herausforderungen für das Gesundheitssystem
Dennoch werden nur 76,7 Prozent dieser Gesundheitsausgaben von der öffentlichen Hand getragen, was unter dem EU-Durchschnitt von 80 Prozent liegt. Private Zusatzversicherungen machen insgesamt sieben Prozent der Ausgaben aus. Diese finanziellen Belastungen zwingen Patienten oft, zwischen langen Wartezeiten und höheren Eigenkosten zu wählen, um zeitnah eine Behandlung zu erhalten. Ein weiterer alarmierender Punkt ist, dass die Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit Verträgen bei Krankenkassen seit 2004 stagniert, während die Anzahl der Wahlärztinnen und Wahlärzte im selben Zeitraum um 51 Prozent gestiegen ist.
Die Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) kommentierte den OECD-Bericht als Ausdruck der bestehenden Missstände im österreichischen Gesundheitssystem. Sie kündigte an, Maßnahmen gegen die Zwei-Klassen-Medizin einzuleiten, einschließlich der Digitalisierung des Gesundheitssektors und dem Ausbau regionaler Versorgungszentren. Arbeitsgruppen, die sich mit der Notfallversorgung, Digitalisierung und den Verhältnissen zwischen öffentlichem und privatem Sektor befassen, sollen ihre Ergebnisse bis zum zweiten Quartal 2026 präsentieren.
Das Ziel dieser Initiativen ist es, einen gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Menschen in Österreich sicherzustellen und damit den gegenwärtigen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Die Klage des Landes Niederösterreich stellt somit nicht nur einen spezifischen Fall dar, sondern wirft auch grundlegende Fragen zur Effizienz und Fairness des bestehenden Gesundheitssystems auf.
Für weitere Details können Sie die Berichte von vienna.at, noe.orf.at und krone.at einsehen.