Österreich

Neuregelung zur Sicherstellung von Mobiltelefonen: Richterlicher Vorbehalt und Datenschutz im Fokus

Neue Gesetzesänderungen zur Handy-Sicherstellung: Richtervorbehalt und Datenschutzauswertung

Die Regierung hat eine Neuregelung der Sicherstellung von Mobiltelefonen und Datenträgern eingeführt. Dies folgt auf die Aufhebung der bisherigen Bestimmungen durch den Verfassungsgerichtshof im Vorjahr. Die Regelung zur Handy-Sicherstellung wurde als Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz festgestellt. Richter müssen nun festlegen, welche Datenkategorien und -inhalte aus welchem Zeitraum und zu welchen Zwecken ausgewertet werden dürfen.

Eine neue Regelung zur „Beschlagnahme von Datenträgern und Daten“ wird für Geräte, die Daten speichern, eingeführt. Staatsanwaltschaften müssen nun einen Antrag ans Gericht stellen, um ein Handy sicherzustellen. Erst nach gerichtlicher Bewilligung kann die Beschlagnahme durch die Kriminalpolizei erfolgen. Die Datenaufbereitung darf nur die genehmigten Datenkategorien und den genehmigten Zeitraum umfassen.

Für „Zufallsfunde“ können zusätzliche Daten durch eine erneute gerichtliche Bewilligung ausgewertet werden. Die Polizei kann Handys physisch sicherstellen, wenn Gefahr in Verzug herrscht. Opfer und Beschuldigte können die Auswertung der Daten beantragen und ihre Ergebnisse einsehen. Justizministerin Alma Zadić betont die Notwendigkeit der Neuregelung für Ermittlungen im Bereich organisierte Kriminalität, Terror und Korruption.

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Weitere Punkte der Strafprozessordnung werden ebenfalls reformiert, um die Beschuldigtenrechte zu stärken. Opfer erhalten die Möglichkeit zur Akteneinsicht ab dem ersten Tag. Prozessbegleitung für minderjährige Zeugen von Gewalt wird erweitert. Die Vereinfachung von Regeln soll Staatsanwaltschaften entlasten und Verfahrensdauern verkürzen. Kritik an der Neuregelung kommt von der Richtervereinigung und der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, aufgrund der knappen Begutachtungsfrist.

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