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Neuregelung stärkt Nationalfonds: Ein Schritt für NS-Opfer und Erinnerungsarbeit!

Am 27. März 2025 hat der Nationalrat einen wichtigen Beschluss zur Neuregelung des Vorsitzes des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus gefasst. Dieser Schritt wurde von der SPÖ-Verfassungssprecherin Muna Duzdar und der SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz begrüßt. Sie betonen, dass die Neuregelung die Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Opfer sichern soll.

Mit dem neuen Beschluss erhält der Nationalratspräsident die Möglichkeit, sich bei bestimmten Aufgaben und für den Gesamtverein vertreten zu lassen. Dies ist besonders relevant nach der Ankündigung von Nationalratspräsident Rosenkranz, sich zurückzuziehen, falls Bedenken bezüglich seiner Person auftreten sollten. Schatz drückt die Hoffnung aus, dass Rosenkranz seiner Verantwortung nachkommt und sich angemessen vertreten lässt.

Kooperationsbereitschaft und Veränderungen

Die neue Regelung ist entscheidend für die Arbeitsfähigkeit des Nationalfonds. Die Israelitische Kultusgemeinde hat jedoch angekündigt, nicht mehr an Sitzungen des Kuratoriums teilzunehmen, solange Rosenkranz den Vorsitz innehat. Sie betont damit die Notwendigkeit eines vertrauenswürdigen und respektierten Vorsitzes, um die Anliegen der Opfer ernst zu nehmen.

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Sollte Rosenkranz es versäumen, sich in den vorgesehenen Fällen vertreten zu lassen, könnte die Mehrheit der Kuratoriumsmitglieder eine Wahl für einen neuen Vorsitzenden anstoßen. Diese Entwicklung könnte weitreichende Konsequenzen für die zukünftige Arbeit des Nationalfonds haben.

Der Nationalfonds und seine Bedeutung

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wurde 1995 gegründet und verfolgt das Ziel, die Verantwortung Österreichs gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus auszudrücken. Der Fonds bietet Leistungen für NS-Opfer an, insbesondere für jene, die keine oder unzureichende Leistungen erhalten haben.

Die Unterstützung richtet sich insbesondere an Mitglieder der Überlebenden, die aufgrund ihrer Lebenssituation Hilfe benötigen. Der Nationalfonds erkennt die lange fehlende Anerkennung der Opfer und Überlebenden an und unterstützt diese mit Individualzahlungen.

Darüber hinaus fördert der Fonds auch Projekte, die den Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen, der wissenschaftlichen Erforschung ihrer Schicksale dienen, an das nationalsozialistische Unrecht erinnern und das Andenken an die Opfer wahren. Dies unterstreicht die fortdauernde Verantwortung und das Engagement Österreichs, die dunkle Vergangenheit aufzuarbeiten und die Betroffenen zu unterstützen – ein Anliegen, das auch in der aktuellen Diskussion um den Vorsitz des Nationalfonds deutlich wird.

Weitere Informationen zu den Zielen und Aktivitäten des Nationalfonds finden Sie auf der Webseite des Fonds hier.

Für detaillierte Informationen über die Neuregelung des Vorsitzes des Nationalfonds können Sie die Pressemitteilung von OTS einsehen.

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