Ab dem 1. Januar 2024 wird die ORF-Gebühr in Österreich zu einer neuen finanziellen Verpflichtung für alle Haushalte. Das Kündigen der GIS-Finanzstruktur und die Einführung des „OBS – ORF-Beitrags Service“ führt dazu, dass jeder Haushalt unabhängig von der Anzahl der Fernseher oder Radios zur Kassa gebeten wird. Die Gebühr beträgt mindestens 183,60 Euro pro Jahr, wobei in vielen Bundesländern, wie Tirol und Burgenland, höhere Beträge von bis zu 240 Euro fällig werden, wie Kosmo berichtet. Dies ist eine direkte Folge eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs, der die alte Gebührenstruktur als unzulänglich beurteilt hat.
Verwirrung um Rechnungen
Das neue System bringt bereits erste Probleme mit sich. Ein 90-jähriger Witwer aus Oberösterreich wurde fälschlicherweise gleich zweimal zur Zahlung aufgefordert. Der Fall wurde durch die Ombudsfrau untersucht. Karl P. hatte seit dem Tod seiner Frau im Jahr 2013 die Fernsehgebühren bezahlt und war davon ausgegangen, dass alles ordnungsgemäß läuft. „Die Teilnehmernummer wurde auf seinen Namen übertragen“, so sein Sohn Norbert P., der darauf hinweist, dass man den Wechsel ordnungsgemäß gemeldet hatte. Doch mit dem neuen System scheint das nicht geklappt zu haben, was für Besorgnis sorgt.
Mit der Einführung des neuen ORF-Beitrags wird es wichtig, dass alle Verantwortlichen handeln. Ab sofort müssen alle erwachsenen Personen, die im Haushalt wohnen, registriert sein, um sicherzustellen, dass die Gebühren korrekt zugeordnet werden. Für Haushalte, die bereits von der GIS befreit sind, ändert sich jedoch nichts, wie auch die Krone feststellt. Lediglich die Zahlungsmodalitäten und Adressdaten werden im neuen System berücksichtigt, was bedeutet, dass Nichtzahler in das normale Mahnverfahren überführt werden könnten, falls sie die Gebühren nicht begleichen.
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