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Neues Psychotherapiegesetz: Ein großer Schritt für die psychische Gesundheit!

Am 1. Januar 2025 tritt das neue Psychotherapiegesetz (PThG 2024) in Kraft, welches eine Neustrukturierung des Psychotherapiebeirats zur Folge hat. Dieses Gremium, das den Gesundheitsminister bei Ausbildungsangelegenheiten unterstützt, wird von Vertretern unterschiedlicher Institutionen, darunter Berufsverbände und Universitäten, gebildet. Die Hauptaufgaben des Beirats umfassen die Diskussion fachlicher Themen, die Abgabe von Stellungnahmen sowie die Erstellung von Gutachten im Rahmen von Verordnungen gemäß dem PThG 2024, wie ots.at berichtete.

Ein neues, bedeutendes Gremium wurde am 25. Februar 2025 ins Leben gerufen: das Gremium für Berufsangelegenheiten. Dieses wird den Gesundheitsminister in berufsrechtlichen Fragen und zur psychotherapeutischen Versorgung in Österreich beraten. Barbara Haid, Präsidentin des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie (ÖBVP), betonte die Bedeutung dieses Gremiums, um den Stellenwert der Psychotherapie zu erhöhen und die Mitsprache der Fachkräfte in der psychotherapeutischen Versorgung zu stärken. Eins der Ziele ist die Entwicklung standardisierter Qualitätskriterien für Fort- und Weiterbildungen. Die Zusammensetzung umfasst 15 Mitglieder, unter denen Vertreter bedeutender Organisationen im Bereich der Psychotherapie sind, wie psyonline.at hinweist.

Mit dieser Gesetzesreform werden auch neue Regelungen zur Berufszulassung und Ausübung der Psychotherapie eingeführt, um den Qualitätsstandard zu erhöhen. Der Gesundheitsminister ist verpflichtet, eine elektronische Berufsliste zu führen, in die nur Personen aufgenommen werden, die die erforderlichen Qualifikationen nachweisen können. Diese Neuerungen sind als Meilenstein für die Psychotherapie in Österreich zu werten, da sie darauf abzielen, die psychische Gesundheit der Bevölkerung durch bessere Beratung und Unterstützung zu fördern.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
psyonline.at

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