Am 1. Jänner 2026 trat ein neues Gesetz in Kraft, das die Kosten von Gerichtsverfahren in Österreich signifikant senkt und Autofahrer besser vor überzogenen Parkgebühren schützt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, der sogenannten „Parkplatzabzocke“ die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Abmahnschreiben mit hohen Geldforderungen, die Autofahrer in den letzten Jahren stark verunsichert haben, sind nun weniger bedrohlich. Laut 5min erhielten Verbraucher häufig Zahlungsaufforderungen von 400 bis 600 Euro wegen vermeintlicher Besitzstörungen.

Die Arbeiterkammer (AK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben erfolgreich gegen Abzockerfirmen geklagt, die durch solche Forderungen profitabel waren. Die Verfahrenskosten in Besitzstörungsangelegenheiten werden nun von etwa 500 Euro auf rund 200 Euro reduziert. Diese neuen Kosten setzen sich aus einer Gerichtsgebühr von 70 Euro sowie gegnerischen Rechtsanwaltskosten zusammen. Es gibt keinen Anspruch auf zusätzliche Kosten wie pauschale „Aufwandersätze“.

Die Maßnahmen gegen Abzockerfirmen

In den vergangenen Jahren häuften sich die Anfragen zur Besitzstörung in der AK Konsumentenberatung. Abzockerfirmen versuchten, mit falschen Ansprüchen und Drohungen Geld zu verdienen, oft nach kurzem Wenden oder Anhalten auf leeren Parkplätzen. Autofahrer mussten oft innerhalb weniger Tage zahlen, sonst drohte eine Klage wegen Besitzstörung. Die Gerichte klärten jedoch, dass diese Firmen und Inkassobüros nicht gegen Besitzstörer vorgehen dürfen, was die rechtlichen Möglichkeiten der Abzocker stark eingeschränkt hat, berichtet Arbeiterkammer.

Das neue Gesetz ermöglicht zudem, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) mit Besitzstörungsfällen befasst werden kann, um eine einheitliche Klärung von Rechtsfragen zu gewährleisten. Laut den neuen Regelungen können Abmahnschreiben nur spezifische Kosten enthalten, und der VKI empfiehlt, Zahlungsforderungen sorgfältig zu prüfen und sich bei Unsicherheiten beraten zu lassen.

Beschwerden über private Parkplatzbewirtschafter

Parallel zu diesen Entwicklungen berichten Verbraucherschützer von steigenden Beschwerden über private Parkplatzbewirtschafter. Hauptkritikpunkte sind unklare Regeln, hohe Vertragsstrafen und die oft schlechte Erreichbarkeit des Services. Eine Umfrage unter Verbraucherzentralen zeigt, dass Autofahrer immer wieder mit unangemessenen Strafen konfrontiert werden, wobei diese häufig im dreistelligen Bereich liegen. Ein Beispiel ist eine Autofahrerin, die eine Zahlungsaufforderung von 47 Euro erhielt, obwohl am Automaten „0 Euro“ angezeigt wurde, berichtet Tagesschau.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Beschilderung der Geschäftsbedingungen. Verbraucher berichten auch von Problemen beim Widerspruch, insbesondere da Kassenautomaten oft keine Belege ausgeben. Tipps von Verbraucherschützern beinhalten, Fotos von Schildern und der Parksituation zu machen und Belege aufzubewahren. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, die Beratung von Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen.