
Eine bedeutende Wende bahnt sich im Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus an: Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat einen Gesetzesantrag verabschiedet, der es künftig ermöglicht, dass der Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) sich in bestimmten Angelegenheiten vertreten lassen kann. Dies könnte bald dazu führen, dass der Nationalfonds einen neuen Vorsitzenden oder eine neue Vorsitzende erhält, wie APA-OTS berichtet. Der Vorschlag, die Möglichkeit der Vertretung einzuführen, zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit und die Aktivitäten des Fonds aufrechtzuerhalten, insbesondere nachdem die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) ihre Teilnahme an Sitzungen unter Rosenkranz' Vorsitz verweigert hat. Dies führte sogar zur Verschiebung des Simon-Wiesenthal-Preises.
Ein Konsens zwischen den Parteien ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mündete in diesen neuen Regelungen, nachdem die Kritik an Rosenkranz, vor allem aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer deutschnationalen Burschenschaft, immer lauter wurde. Die Änderungen sehen vor, dass nicht nur der Nationalratspräsident, sondern auch der Zweite oder Dritte Präsident als Kuratoriumsvorsitzender gewählt werden kann. Dies wurde als notwendig erachtet, um sicherzustellen, dass der Nationalfonds weiterhin im Sinne der Opfer des Nationalsozialismus handeln kann, so Kleine Zeitung.
Kontroversen und Perspektiven
Die FPÖ äußert sich indessen skeptisch und bezeichnet die Gesetzesänderung als potenziell problematische Anlassgesetzgebung. Sie kritisieren, dass der Antrag nur auf Druck der farbigen Gemeinschaft zustande gekommen ist und unseriös sei. Besonders Harald Stefan von der FPÖ ist der Ansicht, dass der Hauptausschuss auch die Möglichkeit einer Abwahl von Rosenkranz erhalten soll, was er als übertrieben ansieht. In diesem Kontext wurde auch die Diskussion über das Volksbegehren „Kein NATO-Beitritt“ angesprochen, das nun im Verfassungsausschuss formal eingeläutet wurde, jedoch ohne tiefergehende Debatte auf die Agenda gesetzt wird.
Anlässlich dieser sich entwickelnden Situation betonten die Verfechter der Gesetzesnovelle die Notwendigkeit zur Wahrung der sozialen Verantwortung und der Glaubwürdigkeit in der Aufarbeitung der Geschichte Österreichs. Damit wird klar, dass es beim Nationalfonds nicht nur um rechtliche Fragen, sondern auch um historische Sensibilität und moralische Verantwortung geht.
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