Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat kürzlich betont, dass es von großer Bedeutung sei, nationalen Bestimmungen vor der bevorstehenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 zu beschließen. Diese Reform bringt umfassende Neuerungen im Asyl- und Fremdenwesen mit sich, die erhebliche Auswirkungen auf die Gesetzgebung in Österreich haben könnten. Der Gesetzesentwurf, der derzeit in Bearbeitung ist, würde zusätzliche Herausforderungen für das BVwG mit sich bringen, da der damit verbundene Mehraufwand bereits kalkuliert, jedoch noch nicht budgetär gesichert ist, berichtet die Kleine Zeitung.
Verspätete nationale Gesetzgebungen könnten laut dem BVwG zu „erheblichen Unsicherheiten“ im österreichischen Rechtssystem führen. In der geplanten Regelung wird der Familiennachzug künftig in die Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte fallen, eine Entscheidung, die zwar als „systemkonform und vertretbar“ angesehen wird, jedoch auf Kritik aus den Bundesländern gestoßen ist. Diese Regelung sieht vor, dass Familienangehörige von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel erhalten können. Die Landesverwaltungsgerichte sind bereits für das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht zuständig.
Umfassende Reformen und deren Auswirkungen
Im Rahmen der GEAS-Reform werden einheitliche Asylverfahren an den Außengrenzen der EU eingeführt. Diese Schritte sollen dazu beitragen, die Sekundärmigration und die Zahl der Doppelanträge zu reduzieren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass GEAS die Grundlage für eine Migrationswende in Europa sei und ein Gleichgewicht zwischen Humanität, Solidarität und Ordnung schaffen wolle. Deutschland plant zudem die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren, um nicht zuständige Personen in andere EU-Staaten zurückzuführen.
Das GEAS-Anpassungsgesetz, das am 9. Oktober 2025 im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, zielt darauf ab, das nationale Recht an die neuen GEAS-Vorgaben anzupassen. Die Regelungen sollen Klarheit und Rechtssicherheit für die Verwaltungspraxis schaffen. Besonders betroffen sind das Ausländerzentralregistergesetz (AZR-Gesetz) sowie dessen Durchführungsverordnung. Die Änderungen wurden in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs diskutiert und anschließend zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen, wie die Bundestag-Website berichtet.
Kritik und Herausforderungen
Trotz der positiven Intentionen der Reform gibt es auch Kritik aus verschiedenen politischen Lagern. Die AfD bezeichnet die GEAS-Reform als wirkungslos und als Fortsetzung einer Politik, die Migration nicht begrenzen wolle. Die Migrationsbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) wies jedoch darauf hin, dass die Reform nicht das Ende des internationalen Flüchtlingsschutzes sei. Die Grünen und Linken kritisieren insbesondere die Einführung der Sekundärmigrationszentren als potenzielle Inhaftierung von Schutzsuchenden.
Die GEAS-Reform soll jedoch auch die Situation in Deutschland verbessern, wo oft Sekundärmigration zu beobachten ist. Deutschland hat zwar keine eigenen Außengrenzen, profitiert jedoch von schnelleren Asylverfahren und der Entlastung von Kommunen durch eine einheitliche Handhabung der Asylanträge in der EU. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die Eurodac-Verordnung, die eine EU-weite Registrierung aller Asylanträge anstrebt und damit die Nachverfolgbarkeit der Wanderbewegungen verbessert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bevorstehenden Veränderungen im Asylrecht sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Während eine einheitliche Regelung in der EU angestrebt wird, ist es entscheidend, dass nationale Gesetzgebungen rechtzeitig umgesetzt werden, um Unsicherheiten im Rechtssystem zu vermeiden und den geflüchteten Personen verlässlichen Schutz zu gewährleisten. Das BVwG sieht in der aktuellen Situation sowohl strategische Lösungsansätze als auch die Notwendigkeit, zusätzliche personelle Ressourcen zu mobilisieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.