In Großbritannien sorgt eine neue Leitlinie der Labour-Regierung zum Umgang mit Schülern, die ihr Geschlecht ändern möchten, für hitzige Diskussionen. Bildungsexperten und Oppositionspolitiker warnen vor einem zu großzügigen Spielraum für Schulen und den möglichen negativen Konsequenzen für betroffene Kinder. Die Regelung erlaubt es Grundschulkindern, sozial zu „transitionieren“, also als anderes Geschlecht aufzutreten, ohne dass die Eltern involviert werden müssen. Diese Entscheidung kann die Schulfächer und Sozialinteraktionen der Kinder erheblich beeinflussen.
Baroness Amanda Spielman, die ehemalige Chefin von Ofsted, hat die neuen Richtlinien kritisch hinterfragt. In einem BBC-Interview erklärte sie, dass soziale Transition kein neutraler Akt sei und Kinder durch Gleichaltrige oder Aktivisten beeinflusst werden könnten. Die neue Leitlinie befindet sich derzeit in der Konsultationsphase und soll rechtlich verankert werden. Während das Bildungsministerium betont, dass die Einbeziehung der Eltern wichtig sei, erlaubt eine Klausel in bestimmten Situationen, diese zu umgehen, insbesondere wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Besondere Regelungen für Grundschüler
Die Richtlinien sehen vor, dass das Geburtsgeschlecht in Schulunterlagen dokumentiert bleibt und Toiletten sowie Umkleiden weiterhin getrennt bleiben. Dies gilt auch für Klassenfahrten und im Sport, sobald Sicherheitsaspekte betroffen sind. Schulen dürfen eine soziale Transition nicht von sich aus initiieren, müssen jedoch auf die Wünsche der Schüler reagieren. Kritiker bemängeln, dass es sich hierbei um keinen echten Schutzmechanismus handelt und sie sind besorgt über die Unklarheit der Definition der „seltenen Fälle“, in denen eine soziale Transition möglich sein soll.
Ein besonders kritischer Blick kommt von konservativen Abgeordneten, wobei Claire Coutinho betont, dass Grundschulkinder „zu jung für solche Entscheidungen“ seien. Kemi Badenoch, die Vorsitzende der britischen Konservativen, sieht die neue Leitlinie als Bevorzugung von Aktivisten über das Kindeswohl. Die Unsicherheiten bezüglich der gesetzlichen Rahmenbedingungen und das Fehlen von Schutz für Lehrer oder Schüler, die neue Pronomen ablehnen, führen zur Sorge, dass die Richtlinie mehr Probleme schafft, als sie löst.
Internationale Vergleiche und gesellschaftliche Debatten
In Deutschland ist der Umgang mit Kindern, die ihr Geschlecht ändern oder ihre geschlechtliche Identität anders ausdrücken wollen, nicht einheitlich geregelt. Lehrpläne und Richtlinien können je nach Schulen, Schulträgern und Ländern stark variieren. Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Deutschland in Kraft, das die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags und Namens erleichtert, jedoch bleibt auch hier die Zustimmung der Eltern erforderlich. Bei Kindern unter 14 Jahren können Eltern auch stellvertretend zustimmen.
Während in Großbritannien und Deutschland unterschiedliche Wege beschritten werden, um mit der Thematik umzugehen, gibt es einen wachsenden Fokus auf queere und trans* Themen im Schulkontext. Laut einer Studie des Gay Lesbian Straight Education Network (GLSEN) aus den USA fühlten sich 50,6 % der befragten Jugendlichen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und 43,2 % wegen ihrer Genderperformance unsicher in der Schule. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Integrations- und Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Schüler in vielen Ländern noch nicht ausreichend sind.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Umgang mit Geschlechtsidentität in Schulen ein komplexes und umstrittenes Thema ist, das in vielen Ländern noch weiterer Klarheit bedarf. Mit dem wachsenden Interesse an Genderfragen wird eine umfassende und sensiblere Herangehensweise an diese Themen in Bildungseinrichtungen immer dringlicher.