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Neue standardisierte Gleichbehandlungsrichtlinien der EU: Auswirkungen und Chancen für Österreichs Gleichbehandlungsstellen

"Neue EU-Richtlinien für Gleichbehandlungsstellen: Symposium im Parlament diskutiert effektive Umsetzung mit Doris Bures und Sandra Konstatzky."

Neue Impulse für Gleichbehandlungsstellen: Parlamentarisches Symposium diskutiert EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung

Am Mittwoch fand im Parlament ein wichtiges Symposium statt, bei dem Vertreter:innen der Gleichbehandlungsanwaltschaft und Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures über die neuen Standard-Richtlinien der EU diskutierten. Diese Richtlinien setzen wichtige Impulse für die zukünftige Gestaltung und Ausstattung von Gleichbehandlungsstellen.

Das Symposium hatte das Ziel, effektive Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Vorgaben zu erörtern. Dabei betonte Bures die Bedeutung von Gleichbehandlung in einer Zeit, in der Hass und Diskriminierung immer stärker zutage treten. Sie sieht in den neuen Richtlinien eine große Chance für weitere wichtige Schritte in Richtung Gleichbehandlung.

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Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, äußerte die Hoffnung, dass das Symposium ein Signal für eine mutige und innovative Richtlinienumsetzung setzen würde. Sie betonte, dass das Rechtsbewusstsein im Sinne einer offenen und inklusiven Gesellschaft verändert werden müsse.

Im Rahmen des Symposiums wurden auch Best Practice Beispiele vorgestellt. Diese lieferten wichtige Inputs für die innovative Ausstattung von Gleichbehandlungsstellen sowie für den Ausbau der proaktiven Arbeit. Vertreter:innen aus der Zivilgesellschaft und Leitungen österreichischer Gleichbehandlungsstellen diskutierten darüber, was Gleichbehandlungsstellen benötigen, um ihren gesellschaftlichen Auftrag in Zukunft bestmöglich erfüllen zu können.

Die Diskussion um den Diskriminierungsschutz war ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Symposiums. Expert:innen aus Schweden, Deutschland und Österreich sprachen über praktische Fragen dieses Themas. Besondere Erwartungen wurden dabei an eine Ausweitung der Möglichkeit der Verbandsklage geknüpft, um eine bessere Rechtsdurchsetzung bei strukturellen Diskriminierungen zu ermöglichen.

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Insgesamt bot das Symposium eine Plattform für einen intensiven Austausch über die Rolle und den Auftrag von Gleichbehandlungsstellen. Die neuen EU-Richtlinien liefern wichtige Impulse für die weitere Entwicklung und Ausstattung dieser Einrichtungen. Sie sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer gleichberechtigten und inklusiven Gesellschaft.

Quelle: Parlamentarisches Symposium: Rolle und Auftrag von Gleichbehandlungsstellen

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