Die Liste der Nebentätigkeiten der Abgeordneten ist ab dem 25. November online verfügbar. Damit erfüllen sie die entsprechenden Bestimmungen der Bundesverfassung und des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes. Das Gesetz verlangt von den Mitgliedern des Nationalrats und des Bundesrats, jede leitende Position in einer Aktiengesellschaft, GmbH, Stiftung oder Sparkasse, wie zum Beispiel als Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitglied, öffentlich bekannt zu geben. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht. Zudem müssen sämtliche Tätigkeiten, die einen Vermögensvorteil bringen, gemeldet werden.
Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie ermittelt, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den angegebenen Daten entspricht. Diese Angaben müssen spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres vorliegen. Die aktuelle Liste der Nebentätigkeiten gemäß § 9 des Bezügebegrenzungs-BVG für den Nationalrat ist ab dem 25. November 2024 auf der Parlamentswebsite abrufbar.
Die Veröffentlichung der Liste dient der Transparenz und soll sicherstellen, dass die Abgeordneten keine Interessenkonflikte haben und ihre Tätigkeiten offenlegen. Dadurch wird das Vertrauen der Öffentlichkeit gestärkt und es wird ermöglicht, mögliche Interessenkonflikte zu identifizieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Parlamentskorrespondenz Nr. 1068/2024.
Quelle: Parlament