Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat eine neue Podcast-Förderung beschlossen, die die heimische Medienlandschaft beleben soll. Laut einem Artikel von www.parlament.gv.at erhalten Podcast-Produktionen eine finanzielle Unterstützung, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Richtlinien werden erst nach dem Beschluss der Gesetzesnovelle festgelegt. Es wird erwartet, dass regelmäßig erscheinende Podcasts eine Reichweite von 10.000 Downloads pro Monat erreichen müssen, während abgeschlossene Serien mindestens 12.000 Downloads vorweisen sollten. Zudem müssen die Antragsteller:innen nachweisen, dass sie einen dauerhaften Podcast-Betrieb haben. Um förderfähig zu sein, müssen tägliche Podcasts pro Jahr 210 Episoden mit mindestens 10 Minuten Länge und wöchentliche Podcasts 42 Episoden mit jeweils mindestens 30 Minuten Länge produzieren. Features, also in sich abgeschlossene Reportage-Podcasts, müssen aus mindestens sechs Episoden bestehen. Als maximale Förderhöhe schlagen die Koalitionsparteien 50.000 € pro Jahr für „daily“- und „weekly“-Podcasts und höchstens 25.000 € für abgeschlossene Serien vor.
Neben der Podcast-Förderung wurden auch andere Gesetzesvorhaben vom Verfassungsausschuss beschlossen. Für den Privatrundfunkfonds wird das Budget von 20 Mio. € auf 25 Mio. € erhöht, während der Fonds zur Förderung von nicht-kommerziellem Rundfunk von 5 Mio. € auf 6,25 Mio. € aufgestockt wird. Kleine Zeitungen und Zeitschriften, die Publizistikförderung erhalten, können zukünftig auch von anderen Gebietskörperschaften gefördert werden. Die Statistik Austria erhält ein Sonderbudget zur Abdeckung einer Finanzierungslücke. Des Weiteren wird die Briefwahl bei Personalvertretungswahlen auf Bundesebene erleichtert. Der Verfassungsausschuss diskutierte auch die Volksgruppenförderung sowie verschiedene Oppositionsanliegen.
Weitere Informationen zu den genannten Themen sind auf www.parlament.gv.at verfügbar.