Nicht weniger als acht Gesetzesvorhaben wurden vom Justizausschuss vor dem Sommer auf den Weg gebracht. Die Regierungsvorlage zur Verbandsklage erhielt eine Mehrheit von ÖVP, Grünen und FPÖ. Dies ermöglicht Verbraucherschutzeinrichtungen, im kollektiven Interesse von mindestens 50 Verbrauchern, Unternehmen auf Abhilfe, wie zum Beispiel Schadensersatz, zu verklagen. Die SPÖ und NEOS äußerten jedoch Bedenken zu einigen Punkten und hielten ihre Zustimmung bis zum Plenum zurück.
Der Justizausschuss stimmte ebenfalls dafür, die neuen Regeln zur Sicherstellung und Datenauswertung von Handys und anderen elektronischen Geräten ans Plenum weiterzuleiten. Allerdings gab es Kritik von der Opposition, die den kurzfristigen Initiativantrag zur Strafprozessänderung ablehnte. Justizministerin Alma Zadić betonte jedoch, dass die Vorlage auch als Ministerialentwurf dem Parlament übermittelt wurde. Damit haben Stakeholder jetzt mindestens zwei Wochen Zeit, um Stellungnahmen abzugeben.
Eine breite Mehrheit ohne die FPÖ stimmte im Ausschuss für ein neues Gesetz zur Steuertransparenz multinationaler Unternehmen. In Zukunft sollen die Ertragsteuerinformationsberichte dieser Konzerne über das Firmenbuch öffentlich abrufbar sein. Dadurch soll eine Debatte über die Steuerehrlichkeit der Konzerne ermöglicht werden. Es soll geprüft werden, ob Unternehmenskonzerne, die hohe Umsatzerlöse erzielen, auch Steuern zahlen oder ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verschieben.
Des Weiteren wird der Verteidigungskostenbeitrag bei Freispruch und Einstellung des Verfahrens deutlich erhöht. Justizministerin Alma Zadić spricht von einer Verdreißigfachung der bisherigen Mittel. Dies soll dazu beitragen, die Kosten für die Justiz aufzufangen.
Der Justizausschuss billigte einstimmig das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz. Dieses Gesetz ermöglicht unter anderem die Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften und modernisiert das Genossenschaftsrecht insgesamt. Dadurch wird auch ein Vorhaben aus dem Regierungsprogramm umgesetzt.
Weitere Änderungen betreffen Einschränkungen bei der Einsicht und Aufnahme von Urkunden in das Grundbuch sowie verschiedene Punkte in den Berufsrechten von Notaren und Rechtsanwälten. Diese Änderungen sollen durch den Justizausschuss ebenfalls gelöst werden.
Die Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz wurde ebenfalls ans Plenum weitergeleitet. Die vorliegende Version enthält vorerst nur eine redaktionelle Korrektur. Die Koalitionsparteien planen jedoch rechtliche Erleichterungen für Wohnungseigentümer, die sogenannte Balkonkraftwerke installieren möchten. Die endgültige Formulierung des Antrags soll bis zur Plenarsitzung fertiggestellt sein.
In einem Artikel von www.parlament.gv.at ist zu lesen, dass der Justizausschuss insgesamt acht Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht hat. Unter anderem wurden Regeln zur Verbandsklage, Steuertransparenz, Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz und Wohnungseigentumsgesetz beraten und weitergeleitet. Zudem wurden Änderungen bei der Sicherstellung und Datenauswertung von Handys und anderen elektronischen Geräten beschlossen. Die Entscheidungen des Justizausschusses ermöglichen mehr Schutz für Verbraucher, erhöhen die Steuertransparenz bei multinationalen Unternehmen und führen zu Modernisierungen im Genossenschaftsrecht. Zusätzlich werden Einschränkungen im Grundbuch und Berufsrecht der Notare und Rechtsanwälte gelöst. Der Verteidigungskostenbeitrag bei Freispruch und Einstellung des Verfahrens wird deutlich erhöht. Die Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz enthält vorerst nur redaktionelle Korrekturen, aber es werden rechtliche Erleichterungen für Wohnungseigentümer angestrebt, die Balkonkraftwerke installieren möchten.