
Ab dem 1. Jänner 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitenden einen sogenannten „Barrierefreiheitsbeauftragten“ ernennen, wie ORF berichtet. Dieser Beauftragte hat die Aufgabe, Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu planen und umzusetzen. Das neue Gesetz erweitert die bisherigen Vorgaben, die zuvor lediglich für Bundesministerien und öffentliche Einrichtungen galten. Im Juni 2025 tritt zudem das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft, das Hersteller, Händler und Anbieter digitaler Dienstleistungen verpflichtet, europaweit gültige Standards hinsichtlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen zu erfüllen.
Gleichzeitig wird das Pflegegeld in Österreich ab Januar 2025 um 4,6 Prozent erhöht, was eine monatliche Steigerung von fast 95 Euro für rund 475.000 Pflegegeldbezieher zur Folge hat, wie auch Finanz.at berichtet. Die neuen Beträge pro Pflegestufe stellen sicher, dass die finanziellen Mittel an den Pflegebedarf angepasst werden. So erhalten beispielsweise Pflegebedürftige in der ersten Stufe monatlich 200,80 Euro, während es in der höchsten Stufe sieben 2.156,60 Euro sind. Auch der Angehörigenbonus, der bereits seit Juli 2023 ausgezahlt wird, steigt ab 2025 auf 130,80 Euro pro Monat.
Wichtige Änderungen und Investitionen
Die Erhöhung des Pflegegeldes ist Teil eines umfassenden Reformpakets, das auch die Unterstützung für Angehörige verbessern soll. Zusätzlich zu den Pflegegeldanpassungen wird für die Hospiz- und Palliativversorgung, sowie den Pflegefonds für Langzeitpflege, eine Verdopplung der Mittel auf über 1,155 Milliarden Euro bereitgestellt. Dies ermöglicht eine bessere Finanzierung mobiler Pflegeteams und stationärer Einrichtungen. Darüber hinaus wird die Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschern gefördert, um die Teilhabe gehörloser Menschen langfristig zu sichern.
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