
Am Abend des 2. April 2025 wird Benjamin Netanyahu in Ungarn erwartet. Dieser Besuch hat besonderes Aufsehen erregt, da der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im November 2024 einen Haftbefehl gegen ihn wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Kontext des Gaza-Kriegs ausgestellt hat. Laut Kleine Zeitung hat Netanyahu die Vorwürfe jedoch entschieden zurückgewiesen. Die Rückreise nach Israel ist für Sonntag geplant.
Der IStGH, mit Sitz in Den Haag, wurde am 1. Juli 2002 gegründet und hat seinen Sitz auf dem Römischen Statut. Er ist zuständig für schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Staaten sind verpflichtet, die Anordnungen des IStGH, einschließlich Haftbefehlen, auszuführen, wenn sich die Gesuchten auf ihrem Hoheitsgebiet befinden. Ungarn ist einer der 125 Vertragsstaaten des IStGH und hat das Römische Statut ratifiziert, was bedeutet, dass der Staat eine rechtliche Verpflichtung hat, dem Haftbefehl nachzukommen. Diese Information ergänzt die Angaben von Wikipedia.
Rechtslage und staatliche Verpflichtungen
Der IStGH hat keine eigene Polizeimacht und ist auf die Kooperation der Vertragsstaaten angewiesen, um Haftbefehle durchzusetzen. Dabei stellt das Komplementaritätsprinzip sicher, dass nationale Gerichte Vorrang haben, jedoch individuelle strafrechtliche Verantwortung der Vorgänge ist unumstößlich. Sollte ein Staat wie Ungarn, der derartige Verpflichtungen eingegangen ist, seiner Pflichten nicht nachkommen, kann sich der Fall an eine Vertragsstaatenkonferenz richten, die über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Interessanterweise hat Ungarn die Möglichkeit, Netanyahu nach dem Haftbefehl zu empfangen und wird somit das erste europäische Land, in das er seit dem Erlass des Haftbefehls reist. Bisher haben andere Staaten wie Frankreich, Italien und Polen angedeutet, dass sie nicht bereit sind, dem Haftbefehl Folge zu leisten. In Deutschland plant der zukünftige Bundeskanzler Friedrich Merz, Netanyahu zu einer Einladung zu bewegen und Wege zu suchen, eine Festnahme zu vermeiden.
Politische Reaktionen und Implikationen
Die politische Dimension dieses Besuchs ist nicht zu unterschätzen. Österreich hat zwar die Entscheidung des IStGH kritisiert, wäre jedoch wahrscheinlich geneigt, den Haftbefehl durchzusetzen. In diesem Kontext ist zu erwähnen, dass der IStGH seit seiner Gründung mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert ist, darunter Widerstand von Staaten und Vorwürfe der einseitigen Verfolgung.
Mit der derzeitigen politischen Situation und der geplanten Reise nach Ungarn wird die Thematik um internationale Rechtsansprüche und strafrechtliche Verfolgung erneut in den Fokus geraten. Der Haftbefehl gegen Netanyahu illustriert die komplexe Beziehung zwischen nationaler und internationaler Rechtsprechung.
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