Nacktfoto-Angriff: Wiener zeigt, wo die Grenzen des neuen Gesetzes liegen!

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Ein Wiener verkaufte einen Stringtanga und erhielt unerwünschte Nacktfotos. Neue Gesetze gegen Cyberflashing in Österreich treten in Kraft.

Ein Wiener verkaufte einen Stringtanga und erhielt unerwünschte Nacktfotos. Neue Gesetze gegen Cyberflashing in Österreich treten in Kraft.
Ein Wiener verkaufte einen Stringtanga und erhielt unerwünschte Nacktfotos. Neue Gesetze gegen Cyberflashing in Österreich treten in Kraft.

Nacktfoto-Angriff: Wiener zeigt, wo die Grenzen des neuen Gesetzes liegen!

Ein ungewöhnlicher Vorfall ist einem 55-jährigen Wiener namens Roland widerfahren, der auf der Plattform Willhaben einen XL-Stringtanga für 49 Euro verkaufte. Nach einer Preisverhandlung bot ein Interessent überraschend 25 Euro plus sexuelle Dienstleistungen an, was Roland brüsk zurückwies, indem er klarmachte, dass er männlich sei. Daraufhin schickte der Interessent ein Nacktfoto an Roland und stellte die provokante Frage: „Hattest du noch nie?“ Diese unangemessene Kontaktaufnahme brachte Roland dazu, den Vorfall sowohl bei Willhaben als auch bei der Polizei zu melden. Allerdings konnte die Polizei keine Anzeige wegen sexueller Belästigung aufnehmen, da das Bild keine primären Geschlechtsmerkmale zeigte.

Wie kosmo.at berichtete, ist seit September 2023 das unaufgeforderte Versenden von Bildern primärer Geschlechtsorgane in Österreich strafbar. Die Strafen für diese Taten können bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen betragen. In diesem speziellen Fall wurde der Nutzer mit dem unangemessenen Angebot von Willhaben dauerhaft gesperrt.

Neuer Straftatbestand ab September 2025

Am 1. September 2025 tritt in Österreich ein neuer Straftatbestand in Kraft, der das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern, auch bekannt als „Dick-Pics“, verbietet. Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen beschlossen und erweitert den bereits existierenden Straftatbestand der sexuellen Belästigung sowie der öffentlichen geschlechtlichen Handlungen nach § 218 StGB. Dadurch wird Cyberflashing kriminalisiert, wie bmi.gv.at erläutert.

Nach der neuen Regelung (§ 218 Abs. 1b StGB) ist es strafbar, absichtlich und ohne Aufforderung Bildaufnahmen, die menschliche Genitalien wesentlich zeigen, zu versenden. Dies gilt für alle Formen der Übermittlung, etwa über SMS, E-Mail, Messenger, Dating-Apps oder andere elektronische Mittel. Es muss jedoch eine erhebliche negative Gefühlsempfindung beim Empfänger ausgelöst werden, damit eine Strafverfolgung möglich ist.

Internationaler Kontext und gesetzliche Regelung

Gemeinsam mit internationalen Vorgaben zielt die österreichische Gesetzesinitiative darauf ab, Personen besser vor sexueller Belästigung im digitalen Raum zu schützen. menschenundrechte.at hebt hervor, dass die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2023 das unaufgeforderte Versenden eigener Genitalbilder nicht erfasste. Aktuell verfügen einige Länder, wie Deutschland, über Regelungen gegen unerwünschte Zusendungen sexueller Inhalte, haben jedoch keinen spezifischen Cyberflashing-Tatbestand. In der Schweiz hingegen fehlt eine klare gesetzliche Grundlage.

Die neue Regelung in Österreich stellt nicht nur sicher, dass unangemessene Bildzusendungen strafrechtlich verfolgt werden können, sondern dient auch als Signal, dass der Staat solche Übergriffe ernst nimmt. Die Initiative soll dazu beitragen, ein sicheres digitales Umfeld für alle Nutzer zu schaffen und stellt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen sexuelle Belästigung dar.