Europaministerin Claudia Plakolm hat kürzlich ihr Ehegelöbnis erneuert und trägt nun den Namen Claudia Bauer. Dies gab die Ministerin heute, am 9. Jänner 2026, bekannt. Die standesamtliche Trauung fand während einer romantischen Weihnachtsreise in Venedig im engsten Familien- und Freundeskreis statt.
Ihr Ehemann ist Christoph Bauer, der als Bürgermeister der ÖVP in Neustift im Mühlkreis tätig ist. Um dem Anlass gerecht zu werden, wurde die Hochzeit bewusst klein gehalten, mit der Aussicht auf eine größere kirchliche Feier im Mühlviertel, die für einen späteren Zeitpunkt geplant ist. Diese Feier soll mit mehr Gästen und einer musikalischen Begleitung durch Blasmusik stattfinden.
Ein Hoch auf die Liebe
In einer Erklärung äußerte Claudia Bauer, dass sie für ihre Hochzeit nur eine europäische Destination in Betracht zog und Venedig als den idealen Ort empfand, um den Bund fürs Leben zu schließen. Trotz der neuen Verpflichtungen ist die Ministerin bereits wieder in ihren Dienst zurückgekehrt und wird in der kommenden Woche ihre ersten offiziellen Termine unter ihrem neuen Namen wahrnehmen.
Die organisatorischen Änderungen, die mit dem Namenswechsel einhergehen, umfassen die Aktualisierung von Visitenkarten, Türschildern und weiteren Formalitäten. Interessanterweise ist Claudia Bauer nicht die erste Ministerin, die während ihrer Amtszeit ihren Namen ändert. Ein ähnlicher Schritt wurde bereits 2005 von Justizministerin Karin Miklautsch unternommen.
Rechtslage bei Namenserklärungen
Die rechtlichen Aspekte rund um Namensänderungen sind vielschichtig. Nach Angaben der deutschen Botschaft unterliegt die Rechtslage häufig unterschiedlichen Auslegungen. Die Modernisierung des Namensrechts, die am 1. Mai 2025 in Kraft trat, ermöglicht nun Doppelnamen für Eheleute und Kinder. Bei Eheschließungen außerhalb Deutschlands oder Österreichs muss eine Anerkennung des Ehenamens bei den Botschaften nachgefragt werden.
Ein Blick auf die Notwendigkeit einer Namenserklärung zeigt, dass sie erforderlich wird, wenn der gewünschte Nachname von dem in der Eheurkunde abweicht oder eine Eheschließung vor dem 01. Mai 2025 stattfand, und die Eheleute einen Doppelnamen wünschen. Die Namensbescheinigung, die für die Namensänderung benötigt wird, wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt und kann zusätzliche Kosten verursachen.
Mit diesen Änderungen im Hintergrund beginnt das Jahr 2026 für Claudia und Christoph Bauer als frisch vermähltes Ehepaar, das sich einer aufregenden Zukunft mit neuen Herausforderungen und Vorteilen zuwenden kann.