Österreich

Medizinrechtler: Freiwillige Verpflichtung von Medizinstudenten möglich

Eine „freiwillige Verpflichtung“ von Medizinstudenten, beispielsweise durch eine Landarztquote, wäre nach Meinung des Medizinrechtlers Karl Stöger grundsätzlich möglich. Dies geht aus einem von der Arbeiterkammer (AK) in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Es müssten jedoch bestimmte Grenzen beachtet werden, wie beispielsweise die Begrenzung der Anzahl der reservierten Plätze auf diejenige, die für die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung erforderlich ist. Außerdem dürfte die Bindungsdauer nicht zu lang sein. Das Gutachten wurde aufgrund der Forderung von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) erstellt, nachdem Mediziner nach ihrem Studium eine gewisse Zeit als Berufspflicht auferlegt werden sollten. Bereits im Vorjahr hatte Stöger ein Gutachten im Auftrag der Ärztekammer verfasst, das zu dem Schluss kam, dass eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung in öffentlichen Krankenhäusern oder Kassenpraxen verfassungs- und unionsrechtlich unzulässig wäre. Hingegen wäre eine „freiwillige Verpflichtung“ möglich, bei der Studienanwärter im Gegenzug zu einem bevorzugten Zugang zum öffentlich finanzierten Studium verpflichtet werden. Ein solches System gibt es bereits, bei dem bis zu fünf Prozent der Studienplätze „für Aufgaben im öffentlichen Interesse“ gewidmet werden können. Der österreichische Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) sieht durch das Gutachten den Weg für eine Ausweitung dieses Systems bestätigt. Andere Bereiche des öffentlichen Gesundheitswesens wie die Polizei, die Gesundheitskasse und die Länder können nun ebenfalls davon Gebrauch machen. Es gibt jedoch Grenzen für die Ausweitung dieses Systems. Die Anzahl der Plätze für eine freiwillige Selbstverpflichtung darf nur so hoch sein wie diejenige, die später im öffentlichen Gesundheitswesen benötigt wird. Darüber hinaus sollte das System nicht als Ersatz für bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung für Ärzte im öffentlichen System dienen, sondern nur als Ergänzung. Es müssen auch immer ausreichend „verpflichtungsfreie“ Plätze angeboten werden. Die Verpflichtungsdauer darf nicht zu lang sein, beispielsweise zehn Jahre nach Abschluss der Ausbildung in Deutschland oder fünf Jahre innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren in Südtirol. Eine Pönalzahlung für den Fall einer Verletzung der Verpflichtung muss angemessen sein und sowohl abschreckend wirken als auch Vertragsbrüchige nicht ruinieren. Die Höhe der Pönalzahlung könnte beispielsweise am durchschnittlichen zu erwartenden Ärzteeinkommen gemessen werden. Es kann auch eine Rolle spielen, dass die verpflichteten Personen Entscheidungsspielraum bezüglich ihres späteren Einsatzgebietes haben. Die Arbeiterkammer fordert, dass Personen, die sich freiwillig für den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichten, einen „bevorzugten“ Zugang zum Medizinstudium erhalten sollen. Die AK fordert außerdem einen modernen bundesweiten Gesamtvertrag für Ärzte mit Pauschalelementen. Die österreichische Ärztekammer hält eine „freiwillige Verpflichtung“ nicht für ausreichend, um die Versorgungsprobleme zu lösen, und plädiert für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen.

Quelle/Referenz
derstandard.at

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