
Inmitten eines besorgniserregenden Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Europa plant Österreich die Schließung kleiner Grenzübergänge. Dies bestätigte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Übereinstimmung mit einem Bericht der Gratiszeitung Heute. Eine Verordnung, die diese Maßnahme regeln soll, befindet sich derzeit in Vorbereitung. Große Grenzübergänge bleiben jedoch weiterhin offen, um die Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten.
In der Slowakei wurde ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche registriert, obwohl es bislang keine Hinweise auf eine Einschleppung nach Österreich gibt. Angesichts der Situation fordern verschiedene Bundesländer schärfere Sicherheitsmaßnahmen. Insbesondere die burgenländische Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner plädiert für flächendeckende Kontrollen und die Einführung von Seuchenteppichen an den Grenzen. Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, warnte ebenfalls vor dem Risiko und forderte eine vorübergehende Schließung kleiner Grenzübergänge.
Entwicklung der Situation in Deutschland
Ein weiterer bedeutender Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ereignete sich in Deutschland, wo die Regierung von Brandenburg den ersten Fall seit 1988 meldete. Eine Wasserbüffel-Herde im Kreis Märkisch-Oderland ist betroffen, drei Tiere verendeten, während elf weitere getötet wurden, um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern. Der Virustyp wurde als MKS-Virus vom Serotyp O identifiziert, und Agrarministerin Hanka Mittelstädt prüft den Einsatz von Impfstoffen, die in Deutschland verfügbar sind, um die Situation zu kontrollieren. Um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, wurde eine Schutzzone von drei Kilometern um den Ausbruchsort eingerichtet, und es gelten Transportverbote für Tiere in Brandenburg.
Die Situation lässt auch andere Maßnahmen notwendig erscheinen, so bleiben der Zoo Berlin und der Tierpark vorübergehend geschlossen. Darüber hinaus hat der Bundestag für den 15. Januar eine Sondersitzung zur Thematik der Maul- und Klauenseuche angesetzt. Die MKS gilt als hoch ansteckende Krankheit, die Klauentiere betrifft, und die letzten Fälle in Deutschland liegen über 30 Jahre zurück.
Biosicherheitsmaßnahmen und Entschädigungen
Im Rahmen der Reaktion auf die Gefahren durch MKS wird auch auf die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Landwirte und Tierhalter in Gebieten außerhalb der behördlich gesperrten Zonen werden ermutigt, Tierversicherungen abzuschließen. Diese Versicherungen können Entschädigungsleistungen für Verluste bieten, die nicht durch die Behörden abgedeckt sind, wie beispielsweise eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten in Schutz- und Überwachungszonen. Bei amtlich angeordneter Keulung werden Entschädigungen durch den Bund gemäß dem Tiergesundheitsgesetz gewährt, jedoch entfallen diese, wenn die Unternehmer:innen zur Seuchenverbreitung durch rechtswidriges Verhalten beigetragen haben.
Direkte Kosten im Seuchenfall, darunter Tötung, Entsorgung und Laboruntersuchungen, werden vom Bund oder Land übernommen. Dennoch sollten Unternehmer:innen private Absicherungen für indirekte Verluste in Betracht ziehen, um gut gerüstet zu sein. Das Vorhandensein von Tierversicherungen ist in dieser kritischen Zeit besonders wichtig, um wirtschaftliche Schäden zu minimieren, die durch diese Seuchenwelle entstehen können.
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