Lagerhaus TechnikCenter in der Krise: Gehaltskürzungen sorgen für Aufruhr!

Mitarbeiter des Lagerhaus TechnikCenters protestieren gegen Gehaltskürzungen; Reorganisation als Reaktion auf Marktkrise.

Lagerhaus TechnikCenter in der Krise: Gehaltskürzungen sorgen für Aufruhr!

Im Österreichischen Landmaschinenmarkt brodelt es: Das „Lagerhaus TechnikCenter“ (LTC) steht unter Druck und sieht sich mit drastischen Maßnahmen konfrontiert. Wie Heute berichtet, müssen Mitarbeiter auf Gehälter von 1.300 Euro bis zu 30 Prozent verzichten. Vor wenigen Tagen erhielten die Beschäftigten neue, nicht verhandelbare Dienstverträge, die unter dem Motto „Friss oder stirb“ präsentiert wurden. Besonders hart trifft es die Vertriebsmannschaft, die mit neuen Provisionsvereinbarungen konfrontiert ist, die in einem seit Jahren rückläufigen Markt schwer zu halten sind.

Zusätzlich zu diesen Einschnitten schockiert die Belegschaft die Tatsache, dass sogar der Vorstand der Raiffeisen Ware Austria AG (RWA), der mit 98 Prozent Eigentümer des LTC ist, nicht bereit ist, Unterstützung zu bieten. Die Situation ist so angespannt, dass kein Mitarbeiter bereit ist, die neuen Dienstverträge zu unterschreiben. Laut der RWA ist die Reorganisation der einzige Weg, die über 130 Arbeitsplätze zu sichern, da die Nachfrage im Landmaschinenmarkt stark gesunken ist und die Kosten daher gesenkt werden müssen. Ein entsprechendes Dienstrecht legt die Grundsätze solcher Vertragsverhältnisse fest und beschreibt die Verpflichtungen beider Parteien.

Drakonische Maßnahmen zur Kostenreduktion

Die RWA hat Maßnahmen zur Kostenreduktion eingeführt, darunter Lagerabbau und Verminderung von Sachkosten. Den Mitarbeitern wurde klar gemacht, dass 25 Personen beim AMS registriert wurden, was den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge haben könnte. Das Unternehmen sieht in der Anpassung der Gehaltsstruktur und der Provisionsregelungen eine notwendige Reaktion auf die aktuelle Marktlage. Solche Veränderungen werden im Dienstvertrag festgehalten, der zwischen den Parteien die Erbringung einer spezifischen Leistung gegen eine Vergütung regelt. Bei einem Arbeitsvertrag gelten spezifischere Regelungen, die den Kündigungsschutz und andere Aspekte betreffen. Die RWA bekräftigt, dass die Maßnahmen hart und schwer nachvollziehbar sind, jedoch im Interesse der Existenz des Unternehmens und der verbleibenden Arbeitsplätze unternommen wurden.