
Die niederösterreichische Landesregierung hat im Jahr 2023 den „NÖ Covid-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ ins Leben gerufen, um die durch Pandemie-Maßnahmen entstandenen Schäden zu beheben. Insgesamt stehen für diesen Fonds bis zu 31,3 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Ende Februar 2025 konnten Anträge eingereicht werden, und bis September 2025 sollen die Gelder ausgezahlt werden. Bislang wurden bereits 4,135 Millionen Euro ausgezahlt, während nicht genutzte Mittel ins Landesbudget zurückfließen werden, wie Christoph Luisser, der freies Landesrat, bestätigte. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofs gibt es jedoch erhebliche Kritik an der Dotierung und der Handhabung des Fonds, da kein nachvollziehbarer Bedarf ermittelt wurde und es Unklarheiten bei den Förderkriterien gibt, insbesondere bei der "Impfbeeinträchtigung". Vienna.at berichtete vom Bedarf an Klärung bei bestimmten Vorgaben der Förderrichtlinien.
In der Abwicklung des Hilfsfonds kam es immer wieder zu zweifelhaften Genehmigungen, unter anderem wurden mehrere Förderanträge von nahezu identischen Vereinen bewilligt, was die Fachabteilung und den Verfassungsdienst in Frage stellte. Kritiker wie die Grünen bezeichneten die Vorgehensweise als "klassische Husch-Pfusch-Aktion", während Luisser die Maßnahmen als gerechtfertigt verteidigte. Er betonte, dass die Rückerstattung von Corona-Strafen von der FPÖ als Wiedergutmachung des Unrechts gewertet wird, die durch die damaligen Corona-Maßnahmen entstanden ist. Die Kritik am Fonds und den damit verbundenen Entscheidungen ist angesichts der skandalösen Vorfälle nach wie vor ein heiß diskutiertes Thema in der Landespolitik, das sowohl von der oppositionellen SPÖ als auch von den Grünen scharf kritisiert wurde. Nö.gv.at hinzugefügt.
Die Antragsfrist für den Hilfsfonds endete am 28. Februar 2025, und die endgültige Auszahlung der Gelder soll bis zum 31. August 2025 abgeschlossen sein. Anträge, die korrekt eingereicht wurden, werden weiterhin bearbeitet, wobei eine Barauszahlung ausgeschlossen ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, die nach den verfügbaren budgetären Mitteln gewährt wird. Bei falschen Angaben kann die Förderung zurückgefordert werden. Damit will die Landesregierung sicherstellen, dass die Mittel effektiv und verantwortungsvoll eingesetzt werden.
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