Krank im Urlaub: So sichern Sie Ihre Urlaubstage richtig!

Krank im Urlaub: So sichern Sie Ihre Urlaubstage richtig!

Österreich - Inmitten der aktuellen Sommer-Urlaubswelle, die viele Arbeitnehmer:innen betrifft, treten häufig Fragen zur rechtlichen Situation bei Erkrankungen während des Urlaubs auf. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) klärt in einer aktuellen Mitteilung wesentliche Aspekte bezüglich dieser Thematik. Laut ots erkranken zahlreiche Beschäftigte während ihrer Freizeit und suchen Unterstützung bei den Gewerkschaften.

Verena Weilharter, Arbeitsrechtsexpertin des ÖGB, unterstreicht, dass gesetzliche Regelungen für Krankheitsfälle im Urlaub existieren. Demnach bleiben Urlaubstage unberührt, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage anhält. Eine ärztliche Bestätigung ist in diesen Fällen erforderlich und sollte dem Arbeitgeber nach der Rückkehr vorgelegt werden.

Ärztliche Nachweispflicht und Arbeitgeberinformation

Um Urlaubstage zurückzuerhalten, müssen durch Krankheit verlorene Tage entsprechend nachgewiesen werden. So wird bei einer Erkrankung, die während eines zweiwöchigen Urlaubs auftritt, etwa kein Tag als Urlaubstag gewertet, wenn die Krankheit die Tage Freitag und Montag betrifft. Dies geschieht im Einklang mit dem Bundesurlaubsgesetz (§9 BUrlG), so fachanwalt.de.

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitgeber umgehend über die Erkrankung informieren, insbesondere wenn sie sich im Ausland befinden. Hierbei sollten Angaben zum Beginn und zur voraussichtlichen Dauer der Krankheit sowie der Aufenthaltsort und die Kontaktnummer übermittelt werden. Die rechtzeitige Information ist auch für die gesetzliche Krankenkasse wichtig, um einen reibungslosen Ablauf der Entgeltfortzahlung sicherzustellen.

Entgeltfortzahlung und Urlaubsansprüche

Die Entgeltfortzahlung während der Krankheitsphase ist gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) gesichert, wobei für die Rückgabe und Berücksichtigung der Urlaubstage klare Regeln gelten. Mit einem gültigen ärztlichen Attest können Arbeitnehmer:innen von ihren Urlaubstagen profitieren, ohne dass diese auf ihre Jahresansprüche angerechnet werden, so tk.de.

Es ist jedoch zu beachten, dass Urlaubstage nicht einfach verlängert werden können. Wenn Beschäftigte am Ende des genehmigten Urlaubszeitraums nicht mehr arbeitsunfähig sind, dürfen die Tage nicht an den Urlaub angehängt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Arbeitnehmer nach ihrem Urlaub erneut erkranken; hier müssen die Meldepflichten ebenfalls erfüllt werden.

Besondere Regelungen im Ausland

Bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland entfällt die Notwendigkeit einer zusätzlichen behördlichen Bestätigung für das ärztliche Attest. Der ÖGB weist darauf hin, dass die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung vom jeweiligen Urlaubsland abhängt. Arbeitnehmer sollten sich daher im Vorfeld über die Bedingungen bei der österreichischen Sozialversicherung informieren und sicherstellen, dass sie im Besitz einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVG) sind.

Insgesamt verdeutlicht die Situation, wie wichtig eine gute Kommunikation zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern ist, um Missverständnisse zu vermeiden und den rechtlichen Rahmen im Krankheitsfall klar abzustecken.

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OrtÖsterreich
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