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Korrektur der Berichterstattung: Fakten zum Blutalkoholwert und Entsendung in den Bundesrat

Falsche Behauptungen und Missverständnisse aufgedeckt

Richtigstellung zu den Behauptungen über Erich Königsberger

In der Berichterstattung bezüglich des ehemaligen Landtagsabgeordneten Erich Königsberger sind bedauerlicherweise Fehler aufgetreten. Es wurde fälschlicherweise behauptet, dass bei Königsberger ein Blutalkoholwert von zwei Promille gemessen wurde, obwohl er einen Alkoholtest verweigerte und dieser Wert daher nie erhoben wurde. Ebenso wurde falsch berichtet, dass Königsberger von der FPÖ in den Bundesrat entsandt wurde, was nicht der Fall war. Tatsächlich rückte er nur für kurze Zeit nach dem Ausscheiden eines Mandatars in den Bundesrat nach und verließ die aktive Politik im Jahr 2023 auf eigenem Wunsch.

Klarstellung zu den Vorfällen um Erich Königsberger

Der Artikel "FPÖ-Mandatar bleibt nach Unfall mit zwei Promille im Amt" vom 11. Juni 2024 sorgte für Missverständnisse über die angeblichen Vorfälle um Erich Königsberger. Es ist wichtig festzuhalten, dass die Angaben zum Blutalkoholwert und zur Entsendung in den Bundesrat nicht der Realität entsprechen. Königsberger hat stets betont, dass er den Alkoholtest verweigerte und daher kein konkreter Blutalkoholwert festgestellt wurde. Des Weiteren erfolgte sein kurzes Auftreten im Bundesrat nicht durch eine direkte Entsendung der FPÖ, sondern durch eine Nachrückung nach dem Ausscheiden eines Mandatars.

Korrektur der Faktenlage im Fall Erich Königsberger

Es ist bedauerlich, dass die Informationen über Erich Königsberger in Bezug auf den Blutalkoholwert und die Entsendung in den Bundesrat nicht korrekt wiedergegeben wurden. Königsberger hat nie öffentlich einen Blutalkoholwert von zwei Promille bestätigt, da er den Alkotest verweigerte. Zudem war seine Anwesenheit im Bundesrat nur von kurzer Dauer und erfolgte nicht durch eine direkte Nominierung der FPÖ. Es ist wichtig, diese Fehler zu korrigieren und die Faktenlage klarzustellen.

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