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Koch erhält für 60 Stunden Arbeit nur 100 Euro – Soziale Ungerechtigkeit!

Ein Koch, der elf Monate lang in einer Pizzeria im Nordburgenland arbeitete, erhielt für seine tägliche Arbeit von über zehn Stunden nur 100 Euro netto pro Tag. Dies ist ein besorgniserregendes Beispiel für Lohn- und Sozialdumping, wie die Arbeiterkammer berichtete. Der Koch war lediglich als Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gemeldet. Diese falsche Meldung führte dazu, dass seine Sonderzahlungen und das Urlaubsgeld auf Basis dieser Teilzeitbeschäftigung berechnet wurden.

Nach einer Intervention der Arbeiterkammer erhielt der Koch eine Nachzahlung von brutto 3.250 Euro. Auch die Beitragsgrundlagen bei der ÖGK wurden entsprechend korrigiert. Martin Sugetich von der Arbeiterkammer bezeichnete diesen Vorfall als symptomatisch für die vorherrschenden Missstände im Gastronomiebereich.

Anstieg der Anfragen bei der Arbeiterkammer

Im Jahr 2024 verzeichnete die Arbeiterkammer einen Anstieg der Anfragen und Beratungen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, mit insgesamt 33.594 Anfragen, während es in sozialrechtlichen Fragen 10.357 waren. Gleichzeitig konnten über neun Millionen Euro für die Mitglieder der Arbeiterkammer erstritten werden, was die Notwendigkeit von Beratung und Intervention durch Fachleute unterstreicht.

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Diese Entwicklungen stehen im Kontext des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG), welches darauf abzielt, Unterentlohnung zu bekämpfen. Ziel dieses Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer in Österreich das gesetzlich zustehende Entgelt erhalten, und es sollen faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen gefördert werden. Kontrollorgane haben die Aufgabe, zu überprüfen, ob Arbeitnehmer in Österreich das verordnete oder kollektivvertragliche Mindestentgelt erhalten.

Regelungen und Kontrollen

Das LSD-BG betrifft sowohl österreichische als auch ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Österreich entsenden oder überlassen. Die ÖGK ist zuständig für die Kontrolle von ASVG-versicherten Mitarbeitern, während für nicht ASVG-unterliegende Mitarbeiter das Kompetenzzentrum LSDB und das Amt für Betrugsbekämpfung, auch bekannt als Finanzpolizei, zuständig sind.

Arbeitgeber, die den zustehenden Lohn nicht zahlen, machen sich strafbar. Die gesetzlichen Auflagen verlangen auch, dass ausländische Arbeitgeber Lohnunterlagen in deutscher Sprache bereitstellen und während der Beschäftigung zugänglich machen. Kontrollbehörden haben weitreichende Rechte zur Einsichtnahme in relevante Unterlagen, wie Arbeitsverträge und Lohnzettel.

Diese Maßnahmen zeigen, dass die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in Österreich notwendig ist, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und ein faires Arbeitsumfeld zu schaffen.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Lohn- und Sozialdumping
In welchen Regionen?
Nordburgenland
Genauer Ort bekannt?
Nordburgenland, Österreich
Sachschaden
3250 € Schaden
Ursache
Unterentlohnung
Beste Referenz
kosmo.at

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