Klimaklage vor dem Verfassungsgericht: Bundesregierung in der Kritik!
Klimaklage vor dem Verfassungsgericht: Bundesregierung in der Kritik!
Deutschland - Am 28. Juni 2025 stellt sich die Klimapolitik der neuen deutschen Bundesregierung erneut auf die Probe. Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) bescheinigt der Regierung „keinen nennenswerten positiven Impuls“ zum Erreichen der Klimaziele. In diesem Kontext unterstützen der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht, die umfangreiche neue Argumente liefert. Der ergänzende Schriftsatz analysiert ein Gutachten des ERK und kritisiert die unzureichende Reaktion der schwarz-roten Koalition auf die Klimakrise.
BUND-Vorsitzender Olaf Bandt spricht eindringlich über die unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung. Er stellt fest, dass die Regierung keine ausreichenden Schritte plant, um die Klimaziele zu erreichen, was besonders besorgniserregend ist, da wichtige Hebel im Klimaschutzgesetz (KSG) gestrichen wurden. Diese Änderungen entbinden die Regierung von der Verpflichtung, Maßnahmen bei Zielverfehlungen in bestimmten Sektoren zu ergreifen.
Verfassungsbeschwerde und ihre Hintergründe
BUND und SFV haben im Herbst 2022 eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, in der sie argumentieren, dass die neuen Regelungen des Klimaschutzgesetzes nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 entsprechen und somit verfassungswidrig seien. Der Deutsche Bundestag hatte am 26. April 2024 der Entkernung des Klimaschutzgesetzes zugestimmt, was die Klage zusätzlich anheizte. Insbesondere machen die Kläger auf die Missachtung der grundlegenden Verpflichtungen aufmerksam, die die Bundesregierung in Bezug auf die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens hat.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass zwölf junge Menschen gemeinsam mit den Verfassern die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, die bereits 2021 für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gekämpft haben. Ihr Engagement verdeutlicht den dringenden Wunsch der jungen Generation, dass die Regierung ihren Pflichten nachkommt.
Aktuelle Maßnahmen und kritische Stimmen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Klage initiiert, unterstützt sie finanziell und ist selbst als Beschwerdeführerin aktiv. Sie kritisiert, dass die deutschen Klimaziele nicht ambitioniert genug sind und die Maßnahmen nicht ausreichen, um diese Ziele zu erreichen. Die DUH blickt auch auf eine Reihe anderer Klimaklagen, die sie gegen die Bundesregierung und auf Länderebene eingereicht hat.
Ein Rechtsgutachten von Prof. Felix Ekardt wird in der zweiten Juli-Hälfte erwartet, um die Bedeutung einer raschen Klimaneutralität weiter zu analysieren. Das oberste Gericht hat zudem einen Rechtsstreit über die Verpflichtungen der Bundesregierung aus dem Klimaschutzgesetz ausgesetzt, um auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten.
Gesellschaftliche Relevanz
Die verschiedenen Klagen spiegeln die wachsende Besorgnis in der Gesellschaft wider. Trotz Massendemonstrationen und der Fridays-for-Future-Bewegung zeigt sich eindrücklich, dass es in der Klimapolitik nach wie vor unzureichende Fortschritte gibt. Der Klimawandel hat bereits messbare Auswirkungen, die in Form von Hitzewellen, Luftverschmutzung, Extremwetterereignissen und Süßwassermangel zu beobachten sind, was die Lebensgrundlagen vieler Menschen gefährdet.
Zusammenfassend zeigt die gegenwärtige Situation, dass Klimaschutz nicht nur eine politische Herausforderung, sondern ein fundamentales Menschenrecht ist, dem sich die Bundesregierung unzulänglich widmet. Die laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass effektive und ambitionierte Klimapolitik betreiben wird.
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Ort | Deutschland |
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