Die aktuelle Gesetzeslage rund um Besitzstörungsklagen in Österreich hat sich signifikant verändert. Im Zuge einer gemeinsamen Initiative von ÖAMTC, ARBÖ, VKI, AK, WKO und der Rechtsanwaltskammer wurden wichtige Neuregelungen angekündigt, die ab 2026 in Kraft treten. Laut ÖAMTC wurde erkannt, dass die bestehenden Kosten für solche Klagen oft übermäßig und abschreckend sind. Insbesondere bei Verstößen, wie dem Abstellen oder Wenden von Fahrzeugen auf fremdem Grund, sind hohe Zahlungsforderungen keine Seltenheit.
Die Reform hat das Ziel, die finanziellen Belastungen für Betroffene zu reduzieren. Ab 2026 sinken die Anwaltskosten für Besitzstörungsklagen mit Kraftfahrzeugen auf etwa 40 Euro, während die Gerichtsgebühren auf 70 Euro festgelegt werden. Insgesamt können Kläger im günstigsten Fall nun mit Kosten von rund 200 Euro rechnen, wenn das Verfahren ohne Streit durchgeführt wird. Bisherige, oftmals überhöhte Zahlungen von 350 oder 400 Euro sind damit nicht mehr haltbar.
Kostenstruktur und Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage der Besitzstörungsklage regelt sich in den §§ 861 ff. BGB. Um eine solche Klage einbringen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Kläger, der im Recht ist, muss nachweisen, dass ihm durch den Störer, wie etwa einen unberechtigt parkenden Autofahrer, der Besitz entzogen wurde. Diese Störung geschieht ohne dessen Willen und ist nicht gesetzlich erlaubt, was die rechtliche Grundlage stärkt, um eine Klage zu stellen.
Wie im alleantworten.de Artikel erläutert wird, beginnt der Prozess in der Regel mit einer Prüfung durch einen Anwalt, um die Sinnhaftigkeit eines Aufforderungsschreibens festzustellen. Kommt es zu keiner Einigung, wird eine Besitzstörungsklage beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, den Störer zur Unterlassung zu bewegen und den ursprünglichen Besitzstand des Klägers wiederherzustellen. Dabei ist es entscheidend, dass die Klage innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden der Störung eingereicht wird.
Rechtlicher Beistand und Handlungsoptionen
Es wird empfohlen, zunächst das Gespräch mit dem Störer zu suchen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Anwälte raten, frühzeitig juristischen Beistand hinzuzuziehen und entsprechende Beweise zu sichern. Sollten sich die Auseinandersetzungen in einem Gerichtsverfahren wiederfinden, können die Kosten schnell steigen. Bis hin zu einem erstinstanzlichen Urteil können in komplizierten Fällen bis zu 4.500 Euro an Kosten entstehen, wie juraforum.de aufzeigt. Umso wichtiger ist es, sich über die praktischen Vorgehensweisen und die damit verbundenen Risiken im Klaren zu sein.
Insgesamt soll die Reform nicht nur die Kosten reduzieren, sondern auch Transparenz schaffen und unseriösen „Abkassierfallen“ vorbeugen, indem die Verhaltensrichtlinien der WKO zur Kontrolle und Bewirtschaftung von Kundenparkplätzen helfen. Mitglieder sind eingeladen, sich bei Unsicherheiten an die kostenlose Rechtsberatung des ÖAMTC zu wenden.