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Kirchenbeitrag als Sonderausgabe soll erhöht werden – Budgetausschuss beschließt Änderung 2024 (max. 100 Zeichen)

Der Budgetausschuss in Österreich hat beschlossen, den Kirchenbeitrag, der als Sonderausgabe absetzbar ist, ab der Veranlagung für das Jahr 2024 von 400 € auf 600 € zu erhöhen. Diese Entscheidung wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ getroffen. Zusätzlich wurde beschlossen, den Energiekrisenbeitrag für Unternehmen aus dem Energiebereich zur weiteren Dämpfung der Energiepreise für 2024 zu verlängern. Die Maßnahmen zur Abschaffung der kalten Progression sollen ebenfalls angepasst werden, indem die Freigrenzen für Urlaubs- und Weihnachtsgelder im Jahr 2024 erhöht werden. Eine mögliche unbefristete Regelung wird im Rahmen des diesjährigen Progressionsberichts geprüft.

Ein weiterer Beschluss betrifft die Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen für COVID-19-Impfungen, um ein kontinuierliches Angebot sicherzustellen. Darüber hinaus hat sich der Budgetausschuss für eine Weiterentwicklung des Gender Budgeting ausgesprochen, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Haushaltsführung zu gewährleisten. Diese Initiative erhielt breite Unterstützung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, wurde jedoch von der FPÖ abgelehnt.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen des Budgetausschusses finden sich in den Parlamentskorrespondenzen Nr. 149/2024 und Nr. 150/2024.

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In einer Liste der Themen, die im Zusammenhang mit den Entscheidungen des Budgetausschusses stehen, steht Budget und Finanzen im Mittelpunkt.

Es gibt auch eine entsprechende Meldung in einfacher Sprache, die besagt, dass der Kirchenbeitrag von der Steuer abgesetzt werden kann.

Für weitere Informationen können Sie auf den Link „Mehr News“ klicken.

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Quelle/Referenz
parlament.gv.at

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