In der Welt der Möbel sorgt das Insolvenzverfahren der KikaLeiner für reichlich Aufregung. Kunden, die vorausgezahlte Anzahlungen geleistet haben, haben nun die Möglichkeit, ihr Geld zurückzuholen – vorausgesetzt, die Zahlungen wurden mittels Kredit- oder Debitkarte getätigt. Wie Kosmo.at berichtet, besteht eine Frist von 120 Tagen ab dem Bestell- oder dem geplanten Lieferdatum für die Beantragung einer Rückerstattung. Die Rückholung kann über ein „Chargeback“-Verfahren, auch bekannt als Umsatzreklamation, erfolgen. Dies ist besonders wichtig in Fällen, in denen Produkte nicht geliefert oder Dienstleistungen nicht erbracht wurden, wie bei der Insolvenz von KikaLeiner.
So funktioniert das Chargeback-Verfahren
Das Chargeback-Verfahren ist in Österreich ein allgemein anerkanntes Vorgehen, das von großen Kreditkartenanbietern wie MasterCard oder Visa unterstützt wird. Die Arbeiterkammer (AK) rät den Verbrauchern, die entsprechenden Formulare ihrer Banken zur Rückabwicklung zu nutzen. Es ist jedoch zu beachten, dass jede Umsatzreklamation einzeln geprüft wird und Rückerstattungen nicht garantiert sind. "Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein Chargeback", betont Christian Prantner, Finanzexperte der AK, wie noe.ORF.at klarstellt.
Kunden sollten sicherstellen, dass sie Beweise für die Nichtlieferung der Waren vorlegen, etwa durch ein abgelaufenes Lieferdatum oder entsprechende Bestätigungen vom Insolvenzverwalter. KikaLeiner plant, die betroffenen Kunden am Montag über den Status ihrer Verträge und Anzahlungen zu informieren, was die Situation für viele unsichere Verbraucher erheblich klärt.
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