Die österreichische Möbelhandelskette Kika/Leiner hat am 15. November 2024 Insolvenz angemeldet. Dies hat dramatische Konsequenzen für etwa 1.350 Mitarbeiter:innen, die ihre Jobs verlieren. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch bezeichnete die Situation als „Katastrophe“ und betonte die Notwendigkeit, dass betroffene Arbeitnehmer:innen nicht allein gelassen werden. Gewerkschaft und Arbeiterkammer setzen sich dafür ein, die Ansprüche der Beschäftigten vollständig zu sichern. Muchitsch fordert ein umfassendes Programm, um Österreich aus der wirtschaftlichen Krise zu führen und den Arbeitsmarkt zu stabilisieren, denn der Konkurs ist ein weiteres alarmierendes Signal für die Notwendigkeit wirtschaftlicher Reformen.
Folgen für die Kund:innen
Die Insolvenz hat auch für die Kund:innen weitreichende Folgen. Kika- und Leiner-Gutscheine sind ab dem Tag der Insolvenzanmeldung nicht mehr gültig. Kunden können jedoch den Wert der Gutscheine als Forderung beim Insolvenzgericht anmelden, wobei die Anmeldung mit 25 Euro verbunden ist. Die Rückerstattung hängt von der Insolvenzquote ab, die häufig nur einen Bruchteil des Gutscheinwerts zurückzahlt. Beispielweise könnten Kunden bei einer Insolvenzquote von 20 % lediglich 20 Euro für einen 100-Euro-Gutschein erhalten, wie Konsumentenfragen.at berichtete.
Für bereits geleistete Anzahlungen bleibt die Lage kompliziert. Verträge bleiben zunächst aufrecht, die endgültige Entscheidung über die Lieferung der Ware obliegt jedoch dem Masseverwalter. Sollte keine Lieferung erfolgen, müssen auch hier die Kunden ihre Forderungen beim Gericht geltend machen. Für Produktsicherheit und Gewährleistungsansprüche gilt ebenfalls: Betroffene müssen ihre Ansprüche beim Insolvenzgericht anmelden, obwohl unabhängig von der Insolvenz geltende Herstellergarantien bestehen bleiben. Verbraucher:innen werden daher geraten, ihre Ansprüche genau zu prüfen und bei Fragen rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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