Wien, 18. Dezember 2024 (KAP) – Kardinal Christoph Schönborn, der langjährige Erzbischof von Wien, wird nach seinem von Papst Franziskus noch abzusehenden Rücktritt weiterhin das Amt des Ordinarius für die katholischen Ostkirchen in Österreich innehaben. Diese Entscheidung stellt sicher, dass Schönborn als Letztverantwortlicher für die mehr als ein Dutzend mit Rom verbundenen Ostkirchen verbleibt, die in Österreich etwa 20.000 Gläubige zählen. Laut einem Schreiben von Prof. Helmuth Pree, dem Vizekanzler des Ordinariats, handelt es sich bei diesem Amt um eine eigenständige kirchliche Funktion, die „ad personam“ ernannt wird. Dies bedeutet, dass Schönborns Amtszeit nicht automatisch mit seinem Rücktritt als Erzbischof endet, sondern bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterbestehen kann, es sei denn, er tritt von diesem Amt zurück oder der Apostolische Stuhl trifft andere Entscheidungen, wie Kathpress berichtete.
Ostkirchen in Österreich und Schönborns Rolle
Die Ostkirchen in Österreich umfassen verschiedene Gemeinschaften, darunter die Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche und die Rumänische sowie Slowakische Griechisch-Katholische Kirche. Schönborn, der seit 1995 das Amt des Erzbischofs und des Ordinarius innehat, hat wesentlich zur Vermehrung von Geistlichen beigetragen – von weniger als fünf im Jahr 1995 auf mittlerweile rund 80. Unter seiner Führung wurden die Seelsorgestellen von drei auf 35 aufgestockt, wie in den Berichten von erzdioezese-wien.at hervorgeht. Die entscheidende Rolle von Schönborn zeigt sich nicht nur in seinen administrativen Funktionen, sondern auch in seiner theologischen und kulturellen Arbeit innerhalb der österreichischen Kirche und darüber hinaus.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung