In Österreich stehen rund 3.600 Beschäftigte vor einer schwierigen Situation: Aufgrund von Insolvenzen müssen sie sich nun selbst um ihr Gehalt kümmern. In den kommenden Tagen sollen in mehreren Betriebsversammlungen die Angestellten darüber aufgeklärt werden, wie sie ihr ausstehendes Geld beim Insolvenz-Entgelt-Fonds beantragen können. Laut Informationen von ORF.at arbeiten die Arbeiterkammer und Gewerkschaften aktiv daran, die notwendigen Anträge auszufüllen. Reinhold Binder von der Produktionsgesellschaft betont die Dringlichkeit dieser Maßnahmen, da kein Cent verloren gehen darf. „Diese Arbeit haben die Arbeitnehmer bereits erledigt. Das gehört jetzt natürlich entrichtet“, so Binder.
Für die Angestellten kann es allerdings bis zu sechs Wochen dauern, bis die Gelder aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds auf ihren Konten verfügbar sind. Insolvenzexpertin Karoline Neumüller von der Arbeiterkammer Oberösterreich erklärt, dass Arbeitgeber selbst in diesen Fonds einzahlen, was 0,1 Prozent der Sozialversicherungsgrundlage entspricht. Kommt es zu einer Pleite, werden die ausstehenden Löhne und Gehälter aus diesem Fonds bezahlt. Dennoch hofft das Unternehmen KTM, dass diese Zahlungen die Ausnahme bleiben und die Dezembergehälter pünktlich zu Monatsbeginn ausgezahlt werden.
Kollektivverträge und Mindestlöhne in Österreich
Während die betroffenen Arbeitnehmer um ihr Gehalt kämpfen, bleibt die Frage nach den allgemeinen Lohnstandards in Österreich von Bedeutung. Wie die Arbeiterkammer berichtet, gibt es in Österreich keinen gesetzlichen Mindestlohn; stattdessen werden Mindestlöhne in Kollektivverträgen festgelegt. Diese Verträge variieren je nach Branche, was bedeutet, dass für die gleiche Tätigkeit unterschiedliche Löhne gezahlt werden können, abhängig vom jeweiligen Kollektivvertrag. Aspekte wie die Einstufung im Unternehmen müssen ebenfalls klar definiert sein, über die der Arbeitgeber den Dienstzettel zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ausstellt.
Wird ein Arbeitnehmer unter dem Kollektivvertrag bezahlt, haben sie das Recht, die Differenzen nachzufordern. Außerdem sind Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt. Wenn kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, um die Höhe des Gehalts und eventuelle Zusatzleistungen festzulegen. Dies weist auf die Bedeutung der rechtlichen Rahmenbedingungen hin, die sowohl das Schicksal der Beschäftigten bei Insolvenzen als auch die Lohnstruktur grundsätzlich beeinflussen.
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