Kampf um das Recht: Frauen in Österreich fordern Social Freezing!

Am 13. Juni 2025 verhandelt der VfGH über das Verbot von Social Freezing in Österreich – eine Klage fordert Reformen zum Eizelleneinfrieren.
Am 13. Juni 2025 verhandelt der VfGH über das Verbot von Social Freezing in Österreich – eine Klage fordert Reformen zum Eizelleneinfrieren. (Symbolbild/DNAT)

Kampf um das Recht: Frauen in Österreich fordern Social Freezing!

Wien, Österreich - In Österreich ist das Einfrieren von Eizellen, auch bekannt als Social Freezing, ohne medizinische Indikation derzeit gesetzlich verboten. Am 13. Juni 2025 verhandelt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über eine Klage, die dieses Verbot anfechtet. Eine Frau aus Wien beruft sich in ihrer Klage auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens schützt. Die Entscheidung des VfGH steht noch aus.

Lisa Maria Ladner, Mitgründerin des Start-ups Fyrce Care, ist eine der Stimmen hinter der Petition zur Aufhebung des Social Freezing-Verbots. Sie musste im Jahr 2024 ins Ausland reisen, um ihre Eizellen einzufrieren, was sie als zusätzliche Belastung empfand. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Johanna Rief hat sie die Plattform Fyrce Care ins Leben gerufen, um Frauen in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Bislang erhielt die Petition mehrere Hundert Unterschriften.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Laut dem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ist das Einfrieren von Eizellen nur bei medizinischer Notwendigkeit, wie etwa bei Krebserkrankungen oder Endometriose, erlaubt. Im Gegensatz dazu ist das Einfrieren von Samenzellen ohne medizinische Indikation gestattet. Bettina Toth, Direktorin der Universitätsklinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, erklärte, dass die häufigsten medizinischen Indikationen für das Einfrieren von Eizellen bei Frauen in kritischen Gesundheitszuständen lägen, die nach Behandlungen oft mit Unfruchtbarkeit konfrontiert sind.

Der Anwalt der Klägerin, Matthias Brand, unterstrich, dass Social Egg Freezing keine Nachteile für Frauen oder deren Kinder mit sich bringe. Eine Studie deutet darauf hin, dass jede vierte Frau in Österreich dauerhaft kinderlos bleiben könnte, da die weibliche Fruchtbarkeit ab dem 30. Lebensjahr signifikant sinkt. Trotz der hohen Kosten von etwa 4.000 Euro pro Zyklus für die Eizellentnahme und 400 Euro jährlich für die Lagerung zeigt sich ein reges Interesse bei jungen Frauen an dieser Möglichkeit.

Kritik und Gesellschaftliche Perspektiven

Die Diskussion um Social Freezing ist nicht unumstritten. Kritische Stimmen, wie die von Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich, warnen vor den gesundheitlichen Risiken spät einsetzender Schwangerschaften und dem gesellschaftlichen Druck, den Frauen hinsichtlich ihrer Familienplanung erleben. Kronthaler bezeichnet die Methode als kostspielig und unsicher und fordert eine stärkere gesellschaftliche Verantwortung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Regierung hat betont, dass die Gesetzgebung im Rahmen des Gestaltungsspielraums liegt. Johanna Hayden vom Bundeskanzleramt verwies auf den Ermessensspielraum des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die künstliche Befruchtung und bat im Falle einer Gesetzesänderung um eine Vorbereitungsfrist von 18 Monaten.

Während die medizinsche Fachwelt eine Reform der bestehenden Gesetzgebung fordert, zeigt die öffentliche Diskussion auch, dass Frauen beim Thema Kinderwunsch selbstbestimmte Entscheidungen treffen möchten. Der VfGH steht nun vor der Aufgabe, zu klären, ob das bestehende Verbot mit dem Recht auf Selbstbestimmung in Einklang zu bringen ist.

Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs könnten weitreichende Folgen für die Reproduktionsmedizin in Österreich haben. In Ländern wie Spanien, Schweden und Belgien ist das Social Freezing bereits erlaubt. Der Ausgang dieser Verhandlung wird mit großem Interesse beobachtet.

Vol.at berichtet, News.at informiert darüber, und Kosmo.at ergänzt den Kontext.

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OrtWien, Österreich
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