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Kampf gegen Greenwashing: Neue EU-Richtlinien für nachhaltige Werbung!

Die neue Green Claims Directive der EU, die bis spätestens 2026 in Österreich rechtlich umgesetzt werden muss, bringt bedeutsame Änderungen für Unternehmen mit sich. Ziel ist es, Verbraucher vor Greenwashing zu schützen und die Glaubwürdigkeit von umweltbezogenen Aussagen zu erhöhen. Zu den zentralen Vorgaben der Richtlinie gehört die Notwendigkeit einer transparenten, wissenschaftlich geprüften Basis für alle umweltbezogenen Aussagen, wie die Wirtschaftskammer Wien (WKW) berichtet. „Hier kommt ein regulatorisches Monster auf uns zu“, warnt Sabrina Oswald von der WKW. Unternehmen müssen sich auf strenge Kontrollen für ihre Umweltwerbung einstellen und schriftliche Erklärungen einhalten, während die mündliche Kommunikation noch diskutiert wird. Kleinstunternehmen könnten unter bestimmten Bedingungen von bestimmten Anforderungen ausgenommen werden, jedoch bleibt klar, dass viele Firmen noch unzureichend vorbereitet sind.

Ergänzend treten am 26. März 2024 neue Verbraucherschutzrichtlinien in Kraft, die mit der Green Claims Directive verbunden sind. Diese sollen sicherstellen, dass Verbraucher informierte und nachhaltige Kaufentscheidungen treffen können. Die Änderungen erfordern konkrete, nachprüfbare Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten, und löschen teilweise unzulässige Werbeaussagen. So sollen allgemeine Begriffe wie „grün“ oder „öko“ stark eingeschränkt werden, wie das Umweltbundesamt schildert. Diese neuen Regeln zielen darauf ab, irreführende Marketingpraktiken zu verhindern und den Markt für Nachhaltigkeitssiegel zu bereinigen. Wenn Unternehmen die geforderten Standards der neuen Regelungen nicht einhalten können, besteht die Gefahr des sogenannten „Green Hushing“, wodurch wichtige Informationen über nachhaltige Produkte aus der Werbung verschwinden könnten.

Strenge Vorgaben für Umweltaussagen

Konkret müssen alle Umweltaussagen künftig wissenschaftlich nachvollziehbar und von staatlich anerkannten Stellen geprüft werden. Die neuen Regeln definieren eindeutig, was als irreführend gilt und welche Praktiken verboten sind, insbesondere im Hinblick auf die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Verbraucher sollen auf eine klare und fundierte Informationsbasis zurückgreifen können, um die tatsächlichen Umweltauswirkungen beim Kauf ihrer Produkte beurteilen zu können. Mit der nun beschlossenen Vereinheitlichung der Vorgaben wird der Weg für mehr Transparenz geebnet und vor allem großen Unternehmen, die bereits umfassende Nachhaltigkeitsberichte erarbeiten, ein fairer Wettbewerb gewährt, während kleinere Unternehmen möglicherweise in ihrer Kommunikation eingeschränkt werden.

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Was ist passiert?
Gesetzgebung
In welchen Regionen?
Österreich
Genauer Ort bekannt?
Wien, Österreich
Ursache
Greenwashing
Beste Referenz
medianet.at
Weitere Quellen
umweltbundesamt.de

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