Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass das Kärntner Veranstaltungsverbot an Karfreitagen ab 2026 nicht mehr gelten wird. Diese Entscheidung, die als bedeutend für die Kultur- und Veranstaltungsfreiheit in Österreich erachtet wird, resultiert aus einem Verfahren, das durch ein Konzert im Jahr 2023 in Villach ausgelöst wurde. Während die Landesregierung, insbesondere die ÖVP, vehement gegen die Aufhebung des Verbots war und dies als "unchristliches Geschenk" bezeichnete, argumentierte der VfGH, dass das bestehende absolute Veranstaltungsverbot zu sehr in andere Grundrechte eingreift, wie die Freiheit der Kunst und die Erwerbsfreiheit, berichtete die Kleine Zeitung.
Deutliche Reaktionen auf das Urteil
Die Reaktionen auf das Urteil des VfGH sind teils empört. Der Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber von der ÖVP kritisierte das Urteil scharf und bezeichnete es als eine Missachtung der christlichen Werte, die am Karfreitag, dem "Tag der Stille", dargestellt werden sollten. Die Entscheidung wurde zudem als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bezeichnet, da sie die religiösen Gefühle von Gläubigen nicht ausreichend berücksichtigt, wie die ORF berichtete. Das nun aufgehobene Verbot wurde von der Landesregierung eingeführt, mit dem Ziel, den religiösen Frieden zu sichern.
Die Aufhebung des Verbots tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 in Kraft und ermöglicht somit zukünftige Veranstaltungen am Karfreitag, was als wichtiger Schritt in der Förderung kultureller Veranstaltungen in Kärnten gewertet wird. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die politischen Reaktionen auf diese Entscheidung weiterhin ausfallen werden und welche Maßnahmen die Landesregierung möglicherweise ergreift, um die christlichen Traditionen zu wahren.
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